PM: Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter nicht an Konfession binden

06.12.17 –

Pressemitteilung

Thema: Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter

Gemeinsam mit dem Landkreis Vechta finanziert der Landkreis Cloppenburg die Einrichtung einer Beratungsstelle für Werkvertragsarbeiter/innen. Das Konzept dazu wurde von der Caritas entwickelt, der auch die Trägerschaft für die Beratungsstelle übertragen wurde. Anfang November wurden die Stellen für eine/n Volljuristin/en und eines/r Sozialpädagogen/in öffentlich ausgeschrieben. Die Gruppe Grüne/UWG im Cloppenburger Kreistag kritisiert die Formulierung in der Ausschreibung, dass von den Kandidat/innen die „Identifikation mit den Aufgaben und Zielen der katholischen Kirche“ verlangt wird.

Da die Beratungsstelle zu 90 % aus öffentlichen Mitteln der Landkreise Cloppenburg und Vechta finanziert wird, kann eine Auswahl von „nur gut katholischen Bewerber/innen“ nicht akzeptiert werden. Die Gruppe betrachtet dieses Vorgehen als Diskriminierung von Bewerber/innen anderer Konfessionen, Konfessionslosen oder auch wiederverheirateten Katholiken. Außerdem ist eine Identifikation mit der katholischen Kirche für die Aufgabenstellung in der Beratungsstelle vollkommen irrelevant. In der politischen Beratung ist dieser Punkt nie angesprochen worden, so dass die Gruppe davon ausgegangen ist, dass allein fachliche Qualifikationen für die Bewerbung ausschlaggebend sein sollten. Auf Nachfrage antwortet Landrat Wimberg, dass Stellenausschreibungen des Caritas-Sozialwerkes grundsätzlich so ausgestaltet werden. Die Stellenausschreibung bildet die Absprachen ab, die mit den beteiligten Kostenträgern getroffen wurden. Von den Landkreisen hätte die Gruppe erwartet, dass die Stellenausschreibung nicht auf eine Konfession beschränkt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen

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