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20.10.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14.11.2019 aufzunehmen:
„Im Ausland untergebrachte Kinder und Jugendliche“
Wir bitten die Verwaltung unter diesem Tagesordnungspunkt um eine Darstellung, ob und unter welchen Umständen Kinder und Jugendliche in ausländischen Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden, und um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Vermittelt das Jugendamt des Landkreises Cloppenburg Kinder und Jugendliche in ausländische Einrichtungen?
2. Wie werden die Sorgeberechtigten grundsätzlich an der Auswahl von Jugendhilfeeinrichtungen für ihre Kinder beteiligt?
3. Wie werden Kinder und Jugendliche an der Auswahl von Jugendhilfeeinrichtungen für sie beteiligt? Gibt es auch Unterbringungen gegen ihren Willen? Wenn ja, in welchen Fällen?
4. Gibt es für Kinder und Jugendliche in Jugendhilfeeinrichtungen ein Beschwerde- und Ombudsmanagement? Wenn ja, wie sieht es aus?
5. Inwiefern unterscheiden sich die Standards in deutschen und ausländischen Jugendhilfeeinrichtungen?
6. Wie verläuft die Qualitätssicherung bei ausländischen Trägern und Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Cloppenburg untergebracht sind?
7. Gibt es Anbieter der Jugendhilfe im Raum Weser-Ems, die Elemente der sogenannten Schwarzen Pädagogik anwenden?
8. Wird der Landkreis rechtlich, strukturell, informierend und beratend dabei unterstützt, Träger auszuwählen und in Fragen von Problemen und Einordnung von Trägern Rechtssicherheit und Qualitätsmanagementinformationen zu berücksichtigen und zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann
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