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28.08.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.09.2017, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 19.09.2017 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 28.09.2017 aufzunehmen:
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bei Baumaßnahmen an Kreisstraßen (einschließlich Radwegen) obligatorisch in der Sitzungsvorlage ausführlich darzustellen, in welchem Umfang in Natur und Landschaft durch die Maßnahme eingegriffen würde.
2. Ziel von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist zukünftig nicht mehr, eine möglichst hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit oder eine möglichst breite Straße zu erreichen. Ziel von Baumaßnahmen an Kreisstraßen ist ausschließlich die Steigerung der Verkehrssicherheit im Einklang mit dem Schutz von Natur und Landschaft. Eine Bauvariante, die dem Schutz von Natur und Landschaft besser Rechnung trägt und dabei allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich macht, ist grundsätzlich vorzugswürdig. Mögliche Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe werden bei dieser Abwägung nicht berücksichtigt. Die Kosten unterschiedlicher Varianten sind darzustellen.
3. Die Anwendung der ,Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme‘ (RPS 2009) lehnt der Kreistag aufgrund ihrer fatalen Folgen für Natur und Landschaft ab.
4. Die bisher beabsichtigte Ausbauvariante der K 300 von Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen wird nicht mehr weiter verfolgt. Stattdessen wird nunmehr eine Ausbauvariante beabsichtigt, die zur möglichst weitgehenden Erhaltung des Baumbestandes eine Verlegung des Fahrradweges hinter die Baumreihen vorsieht und eine Geschwindigkeitsbegrenzung voraussetzt. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Anwohner*innen, die Stadt Friesoythe und die Verkehrskommission von Anfang an an den neuen Planungen zu beteiligen.“
Begründung:
Dem Erhalt der noch bestehenden (Halb-)Alleen im Landkreis Cloppenburg sollte aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes höchste Priorität eingeräumt werden. So hat die Ausräumung der Landschaft in unserem Landkreis ein bedrohliches Maß angenommen, was nicht zuletzt das touristische Potenzial des Landkreises gefährdet. Der neue Slogan des Verbundes Oldenburger Münsterland „Viel Grün. Viel drauf.“ sollte schließlich auch mit einem entsprechend rücksichtsvollen Umgang mit Natur und Landschaft in der Praxis einhergehen. Hierzu ist jedoch eine neue Ausrichtung der Baumaßnahmen an Kreisstraßen erforderlich.
zu Zf. 1: Bisher wird der Umfang der im Rahmen von Baumaßnahmen an Kreisstraßen vorgesehenen Eingriffe in Natur und Landschaft häufig nur teilweise oder gar nicht dargestellt. Der Umfang der vorgesehenen Eingriffe in Natur und Landschaft ist aber ebenso wie die Kostenschätzung stets von hoher Bedeutung für die Entscheidung über die Baumaßnahme. Insofern sollten diese Informationen auch in jedem Fall ausführlich vorgestellt werden. Im Übrigen reduziert die beantragte Vorgehensweise vermeidbare Überraschungen bei Kreistagsabgeordneten und Bürger*innen, wenn die Baumaßnahme dann tatsächlich umgesetzt wird und deutlich mehr Eingriffe als erwartet vorgesehen sind.
zu Zf. 2: Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass eine neue Prioritätensetzung bei Baumaßnahmen an Kreisstraßen dringend notwendig ist. Dem Schutz von Natur und Landschaft muss deutlich mehr Bedeutung beigemessen werden. Ansonsten werden Stück für Stück die verbliebenen (Halb-)Alleen im Landkreis an Kreisstraßen verschwinden und unser Landschaftsbild unwiderruflich schädigen. Durch einen Grundsatzbeschluss sollte nun eine Richtlinie für die kommenden Jahre geschaffen werden, die der erforderlichen Veränderung der Prioritätensetzung Rechnung trägt.
zu Zf. 3: Die RPS 2009 stellt ein großes Problem dar: Sie ist mit ihren pauschalen Abstandsregelungen nicht in der Lage, angemessene Lösungen für den Einzelfall zu bieten.
zu Zf. 4: Die bisherigen Planungen zum Ausbau der K 300 von Augustendorf bis zur L 831 in Neumarkhausen sehen mit der Entfernung von Hunderten Bäumen weitreichende Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Da diese Ausbauvariante nicht akzeptabel und gleichzeitig eine Steigerung der Verkehrssicherheit notwendig ist, bedarf es eines neuen Planungsansatzes.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann - Dr. Irmtraud Kannen - Ulla Thomée
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