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Antrag – Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 17.12.2019

26.10.19 – von Ulla Thomée –


Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 21.11.2019, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 5.12.2019 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 17.12.2019 aufzunehmen:

„Schaffung eines Frauenhauses für den Landkreis Cloppenburg“

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Für den Landkreis Cloppenburg wird ein Frauenhaus geschaffen. Vorzusehen sind Kapazitäten für mindestens 17 Familien, die neben der räumlichen Ausstattung eine entsprechende sozialpädagogische Betreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung und tagesbegleitende Betreuung beinhalten.“

Begründung:
Weiterhin werden Frauen und Kinder in Niedersachsen von Frauenhäusern abgewiesen, weil es an freien Plätzen in den Frauenhäusern mangelt. Das ist ein Skandal. So berichtet der NDR am 18.4.2019, dass das Osnabrücker Frauenhaus im Jahr 2018 insgesamt 533 Frauen und Kinder – so viele wie noch nie – abweisen musste. (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Frauenhaus-533-Frauen-und- Kinder-abgewiesen,frauenhaeuser168.html, Zugriff am 24.10.2019).

Der Landkreis Cloppenburg ist einer der wenigen Landkreise in Niedersachsen, der nicht über ein Frauenhaus verfügt und verschärft so den Platzmangel im westlichen Niedersachsen. Auf unseren gleichlautenden Antrag vom 21.2.2018 hin beschloss der Kreistag am 19.6.2018 leider – gegen unsere Stimmen – lediglich, „dass die aktuellen politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention durch den neu installierten Runden Tisch ,Häusliche Gewalt‘ zunächst einmal in ihren Auswirkungen auf die kommunalen Hilfestrukturen evaluiert und begleitet werden, um ggf. über die Notwendigkeit der Implementierung zusätzlicher Angebote, wie z. B. eines Frauenhauses im Landkreis Cloppenburg, zu beraten.“

Rund ein Jahr später haben wir die Kreisverwaltung in der Sitzung des Kreistages am 27.6.2019 um einen Sachstandsbericht gebeten. In diesem führte die Verwaltung unter anderem aus: „Nichtsdestotrotz scheint sich das Problem der fehlenden Frauenhausplätze in den letzten Monaten eher zu verstärken. Die Leiterin des Frauenhauses in Vechta berichtet aktuell, dass sie im Mai und Juni dieses Jahres fast täglich hilfesuchende Frauen abweisen musste.“

Insofern verweisen wir auf die Begründung zu unserem Antrag vom 21.2.2018: „Es besteht eine staatliche Verantwortung den Frauen und Kindern einen Ausweg aus ihrem – manchmal jahrelangem – Martyrium zu eröffnen. Sie brauchen eine Anlaufstelle und unseren besonderen Schutz. Schließlich ist auch davon auszugehen, dass nur ein Bruchteil der tatsächlich von Gewalt Betroffenen nach einer Schutzmöglichkeit fragt. Es hat unseres Erachtens fatale Folgen, wenn diese Frauen dann auch noch abgewiesen werden: Wenn das allgemein bekannt ist, dürfte es die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Frauen gar nicht mehr den Versuch unternehmen, ein Frauenhaus aufzusuchen.“

Vor diesem Hintergrund ist es nun dringend geboten, endlich ein Frauenhaus für den Landkreis Cloppenburg zu schaffen, zumal bei einem Beschluss noch Zeit bis zur Eröffnung vergehen wird – Zeit, die wir eigentlich gar nicht haben. Zum Ende des Jahres 2018 lag die Zahl der Einwohner_innen des Landkreises bei 169.348 (bei steigender Tendenz).2 Da der Europarat grundsätzlich je 10.000 Einwohner_innen der Gesamtbevölkerung einen ,Familienplatz‘ in einem Frauenhaus empfiehlt,3 sind Kapazitäten für mindestens 17 Familien vorzusehen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Thomée, Dr. Irmtraud Kannen, Fabian Wesselmann

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