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Antrag – Unfall- bzw. Verkehrskommission im Landkreis Cloppenburg

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 24.3.2020

28.01.20 – von Dr, Irmtraud Kannen –

 

Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.2.2020, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 12.3.2020 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 24.3.2020 aufzunehmen:

„Unfall- bzw. Verkehrskommission im Landkreis Cloppenburg“

Wir stellen unter diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„1. Über die Vertretung des Landkreises Cloppenburg in der Unfall- bzw. Verkehrskommission entscheidet zukünftig der Kreistag.

2. Den Landkreis Cloppenburg vertreten in der Unfall- bzw. Verkehrskommission zukünftig neben der Verwaltung auch sechs Personen auf Vorschlag der Fraktionen/Gruppen des Kreistages.“

Begründung:
„Ständige Mitglieder einer Unfallkommission sind die Vertreterinnen und Vertreter der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizei. Soweit erforderlich können weitere Mitwirkende beratend in die - 2 - Arbeit einbezogen werden.“ (Antwort von Kreisrat N. Varnhorn auf eine Anfrage von KTA Dr. Kannen vom 4.6.2019)

Wir sind verschiedentlich mit Nachfragen und Unzufriedenheit über die Arbeit der Verkehrs- bzw. Unfallkommission konfrontiert worden. Leider können wir nicht ausreichend darauf reagieren, da dem Kreistag aktuell weder Mitwirkungsmöglichkeiten noch rechtzeitige Informationen über die diskutierten Fälle zur Verfügung stehen. Eine nachträgliche Akteneinsicht in die Protokolle kommt zu spät.

Der theoretisch empfehlende Charakter der Stellungnahmen der Unfall- bzw. Verkehrskommission entspricht unseres Erachtens nicht der Realität – vielmehr stellen nach unserem Eindruck die Empfehlungen der Unfall- bzw. Verkehrskommission Vorentscheidungen dar, denen regelmäßig gefolgt wird. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass nicht nur die Kreisverwaltung, sondern auch der Kreistag an den Beratungen der Unfall- bzw. Verkehrskommission beteiligt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann

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Anträge | Kreistag

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