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Antrag – Wegerandstreifen für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zurückgewinnen

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 25. 9. 2018

03.08.18 –

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 6.9.2018, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 18.9.2018 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.9.2018 aufzunehmen:

„Wegerandstreifen für die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zurückgewinnen“

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Die Verwaltung wird beauftragt, mit Hilfe von Geoinformationssystemen und vorhandenen Datengrundlagen (z.B. Liegenschaftskarten, Luftbilder) zu dokumentieren, an welchen Stellen im Landkreis kommunale Wegeseitenränder durch landwirtschaftliche Nutzung verloren gegangen sind, und diese Informationen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte werden gebeten, diese Daten vor Ort zu überprüfen und möglichst gemeinsam mit den Landwirtinnen und Landwirten Lösungen zu entwickeln, wie diese Flächen wieder für den Naturhaushalt und den Artenschutz reaktiviert werden können.“

Begründung:
In den letzten 25 Jahren ist die Zahl der Insekten massiv zurückgegangen. Das trifft auch alle heimischen Bienenarten, deren Rückgang nicht nur ökologische, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen durch deren zurückgehende Bestäubungsleistung in der Landwirtschaft hat. Gesichert ist inzwischen, dass der drastische Rückgang vieler Insektenarten ursächlich für eine ebenfalls stark zurückgehende Vogelpopulation ist.

Vielfältig strukturierte Wegeseitenränder können neben Funktionen für die Naherholung und die Biotopvernetzung auch eine herausgehobene Rolle für die Artenvielfalt spielen. Viele Wegerandstreifen befinden sich im öffentlichen Eigentum, vor allem an Gemeindewegen. Leider werden diese Randstreifen aber von einigen Landwirtinnen und Landwirten zusammen mit dem angrenzenden Flurstück landwirtschaftlich mitgenutzt und sind so im Laufe der letzten Jahrzehnte nach und nach verschwunden. Der Landkreis sollte die Städte und Gemeinden bei der Zurückgewinnung unterstützen.

Der Umgang mit Geoinformationssystemen und den geeigneten Kataster- oder Feldblockdaten und Luftbildaufnahmen erfordert neben der notwendigen Soft- und Hardware auch gewisse Kenntnisse in der Datenverarbeitung. Auch wenn sich die meisten Wegeseitenränder an gemeindeeigenen Wegen befinden, ist es daher sinnvoll, diese Arbeiten für das Kreisgebiet zentral zu erledigen und die Ergebnisse den kreisangehörigen Gemeinden und Städten zur Verfügung zu stellen.

Ferner verweisen wir auf die Begründung unseres Antrages vom 28.04.2017. Unseres Erachtens sind seit der damaligen Diskussion die Städte und Gemeinden in der Thematik alleine kaum vorangekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée

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Anträge | Kreistag

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