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Unterbringung: Antwort bleibt nebulös

16.02.19 –

Seit dem 25. 2. 2019 liegt die Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage zur Unterbringung von Werksvertragsarbeitern vor. Erstmalig erhalten wir damit konkrete Zahlen. Danach sind im Stadtgebiet an 83 Standorten Gemeinschaftsunterkünfte mit 13 und mehr Personen osteuropäischer Herkunft gemeldet. Bemerkenswert ist, dass die Verwaltung über die Belegungsgrößen einzelner Gebäude keine Auskunft erteilt, sondern es bei dem vagen Hinweis belässt, dass "lediglich 6 Objekte unter den untergebrachten Personen keine verwandschaftlichen Beziehungen vermuten lassen" - was wohl als Hinweis auf Sammelunterkünfte für Einzelpersonen verstanden werden soll. Da auch über die Standorte dieser Gemeinschaftsunterkünfe "aus datenschutzrechtlichen Gründen" keine Angaben gemacht werden, bleibt die Verwaltung an dieser Stelle nebulös und trägt nicht zu einem transparenten Umgang mit der in die Kritik geratenen Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer bei.

Deutlich wird weiter, dass eine umfassende Kontrolle im Genehmigungsverfahren nicht stattfindet. Zunächst wird lediglich anhand von Bauzeichnungen und -beschreibungen geprüft - und dass auch nur "i.R" (in der Regel, also nicht immer). Nach Genehmigung sind dann nur noch die Eigentümer und Nutzer (!) verantwortlich. Und: "Die Bauordnung sieht (...) mit Ausnahme (...) von Schlussabnahmen keine weiteren Kontrollen vor. Da nach unserer Kenntnis grundsätzlich keine Schlussabnahmen stattfinden, findet also keine Kontrolle statt. Auch in Zukunft nicht, weil mögliche Auflagen "unverändert und dauerhaft als Verpflichtung wirken, solange das Gebäude in Nutzung ist."

Überprüfungen bewohnter Unterkünfte finden nur statt, wenn eine Anzeige erfolgt oder zufällig jemandem ein Missstand ("Bekanntwerden konzentrierter Unterbringung") auffällt. Im Lichte der in den letzten Jahren bekannt gewordenen menschenunwürdigen Zustände in diesem Bereich halten wir das für völlig unzureichend.

Zwar erklärt die Verwaltung, in solchen Fällen auch "unangemeldet und in regelmäßigen (...) Zeitabständen örtliche Überprüfungen" vorzunehmen. Wie man allerdings die jeweilige Raumgröße, die konkrete Zimmerbelegung usw. überprüfen will, wenn es der Stadt "oftmals schon reicht, in gemeinschaftlich zugängliche Flure und Aufenthaltsbereiche (...) einen Blick zu werfen", bleibt das Geheimnis der Verwaltung. Eine gewissenhafte Prüfung auf Grundlage der "Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse bei der Unterbringung von Arbeitnehmern in Wohngemeinschaften des LK Cloppenburg" (s. Anlage) setzt detaillierte Überprüfungen (8 qm pro Person im Schlafraum, max 4 Betten/Raum, je 1 Waschbecken je 4 Personen, ...) voraus. Wir weisen darauf hin, dass lt. Landkreis die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gem § 3 Abs. 2 NBauO erst dann als erfüllt gelten, wenn die Unterkünfte MINDESTENS (!) diesen genannten Standards entsprechen.

Wir Grüne empfinden es als inakzeptabel, dass in Cloppenburg offenbar von diesen Mindeststandards abgewichen wird, "da traditionelle Wohnraum- und Zimmergrößen oftmals im Bestand abweichende Flächenverhältnisse aufweisen." Übersetzt heißt das: Wenn die Räumlichkeiten zu klein sind, dann werden die Bedingungen eben ignoriert.

Wir empfinden es als zynisch, dass diese klammheimliche Tolerierung als "tiefergehende Betrachtung gesunder Wohnverhältnisse" dargestellt wird. Wir weisen die Behauptung zurück, dass bei Unterlaufen der Mindestkriterien "dennoch aber gesunde Wohnverhältnisse" gewähleistet seien. Der Landkreis sagt das Gegenteil: Die Anforderungen der NBauO sind erst erfüllt, wenn die Mindestbedingungen gegeben sind. Das ist in Cloppenurg offenbar nicht immer der Fall. Wir kritisieren das. 

Michael Jäger
Fraktionsvorsitzender

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Cloppenburg

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