Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf den Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg

Antrag gem. § 56 NKomVG

23.11.17 –

Sehr geehrter Herr Landrat Wimberg,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 14.12.2017 und des Kreistages am 19.12.2017 aufzunehmen:

„Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf den Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg“

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Kreistag lehnt eine Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf den Schlachthöfen im Landkreis Cloppenburg ab. Die Verwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der Gesetze alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um an Sonn- und Feiertagen keine Dienste für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung einzuteilen und keine Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für die die Schlachthöfe bedienenden Lastkraftwagen zu erteilen.“

Begründung:

Wenn Schlachthöfe im Landkreis Cloppenburg an Sonn- und Feiertagen schlachten wollen, wird das mit einer ansonsten fehlenden Frischfleischversorgung für die Zeit nach den Sonn- und Feiertagen begründet. Diese Begründung können wir nicht nachvollziehen bzw. wird von uns nicht akzeptiert, da eine Unterversorgung der Bevölkerung nicht gegeben ist, selbst wenn ein Tag auf Frischfleisch verzichtet werden sollte. Der Kreistag des Landkreis es Cloppenburg sollte sich daher solidarisch mit den Arbeitnehmer*innen erklären, die ein Recht auf Sonn- und Feiertagsruhe haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann

Kategorie

Anträge | Kreistag | Soziales