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Durchfahrverbot für Transit-LKW auf der E233 beantragt

Der Kreistag soll sich mit einem Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion beschäftigen, in dem ein Durchfahrverbot für Transit-LKW auf der E233 (B213) beantragt wird. Ein entsprechendes Schreiben ist jetzt der Kreisverwaltung vorgelegt worden. Auf der Strecke zwischen der Anschlussstelle zur Autobahn 31 bei Meppen und der Anschlussstelle zur Autobahn 1 bei Ahlhorn hinter Cloppenburg soll ein wirksames Durchfahrverbot für Transit-Lkw angordnet, eingerichtet und kontrolliert werden, fordern die Grünen. Weiter heißt es im Antrag: "Die geeignetsten Stellen für die Platzierung der Duchfahrverbot-Schilder sind in Abstimmung mit den entsprechenden übergeordneten Behörden zu ermitteln. Die Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs erfolgen durch Polizisten des Einsatz- und Streifendienstes, insbesondere aber auch durch speziell fortgebildete Einsatzkräfte der Verfügungseinheiten bei den Polizeiinspektionen."

05.06.09 –

Zur Begründung führen die Grünen in ihrem Antrag aus:

"Seit 2005 ist das Lkw-Aufkommen auf der Strecke drastisch gestiegen, als direkte Folge der Einführung der Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen. Die amtliche Verkehrszählung 2005 hat gezeigt, dass die B 213 eine der am meisten durch Maut-Flüchtlinge belasteten Strecken geworden ist. Seit 2005 fahren nachweislich wesentlich mehr Transit-Lkw als zuvor auf der Strecke, die früher über die Autobahnen gefahren sind. Es ist erwiesen, dass es sich um Mautflüchtlinge handelt, die nicht nur die Bundesstraßen ohne Gegenleistung in Form von Mautzahlungen stark belasten und abnutzen, sondern auch für erhöhte Lärm- und Feinstaubbelastung sowie ein erhöhtes Unfallrisiko sorgen.

Ein von den Landkreisen Cloppenburg und Emsland in Auftrag gegebenes Finanzierungsgutachten zum vierstreifigen Ausbau der Strecke hat ergeben, dass zur Refinanzierung des Ausbaus jährliche Mauteinnahmen von ca. 20 Millionen EUR auf der Strecke möglich wären. Im Umkehrschluss darf man annehmen, dass seit 2006 auf dieser Strecke jährlich ca. 20 Millionen EUR an Lkw-Maut durch Mautflüchtlinge nicht gezahlt werden.

Daher ist schon aus finanziellen Gründen dieses Maut-Schlupfloch zu schließen, indem schnellstmöglich ein Durchfahrverbot für Transit-Lkw ab 12 t angeordnet und installiert wird. Dieses verkehrslenkende Instrument wurde vom früheren Landesverkehrsminister Walter Hirche Ende 2005 eingeführt, nachdem die Problematik der Mautflüchtlinge offensichtlich geworden war. Durch ein Durchfahrverbot für Transit-Lkw, das mittlerweile auf der B68 eingerichtet wurde, konnte dort die Belastung durch Transit-Lkw längst wieder auf ein erträgliches Maß reduziert werden, wobei gleichzeitig die Mauteinnahmen auf den Autobahnen entsprechend zunahmen.

Ein Durchfahrverbot für die B 213 + B 402 von der A 31 bei Meppen bis zur A 1 bei Cloppenburg-Ahlhorn einzurichten, ist rechtlich möglich, da die Strecke nachweislich Lkw-Mautflüchtlingen als Ausweichstrecke zu den vorhandenen Autobahnen dient. Die Lkw-Mautflüchtlinge als Begründung für die Dringlichkeit eines Ausbaus der Strecke heranzuziehen, lehnen wir ab. Selbst wenn, was auch vom Bundesverkehrsministerium bisher bestritten wird, ein Ausbau dieser Strecke irgendwann finanzierbar wäre, würde der Ausbau nicht kurzfristig greifen und keine sinnvolle Maßnahme sein, die akuten Probleme durch stark gestiegenen Lkw-Verkehr und Maut-Mindereinnahmen rasch, effektiv und bei minimalem Kostenaufwand zu lösen. Ein Ausbau der Strecke würde frühestens in einigen Jahren realisiert werden. Ohne jetzt ein Durchfahrverbot für Transit-Lkw zu installieren, würden bis zum fertiggestellten Ausbau und einer dann folgenden Bemautung der Strecke aber weiterhin jährliche Mautverluste in genannter Höhe bleiben.

Der vierstreifige Ausbau der Bundesstraßen 213 und 402 (als sogenannte Europastraße 233) hat nach politischer Entscheidung 2004 Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) gefunden. Dieses Projekt Nr. NI 5154 ist nach unseren Kenntnissen das einzige Straßenbau-Projekt im BVWP, das eine wesentliche Mindestvoraussetzung zur Aufnahme in den BVWP gar nicht erfüllt, nämlich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von mindestens 1,0 aufzuweisen. ¬NKV 1,0« bedeutet, dass eine Investition von z.B. 10 Millionen EUR einen Nutzen von ebenfalls mindestens 10 Millionen EUR haben muss. Dieses NKV-Bewertung wird in der Projektbeschreibung jedes Projekts für alle Projekte gleichwertig durchgeführt. Ein Mindest-NKV von 1,0 ist absolut sinnvoll, denn niemand würde ja mit gesundem Menschenverstand in etwas finanzieren, wenn am Ende weniger herauskommt als hineingesteckt wurde.

Das Projekt NI 5154, der vierstreifige Ausbau der B213 + B402, hat ein NKV von nur 0,2!

Daher ist der angestrebte Ausbau der Strecke aufgrund der vorliegenden Zahlen aus der Projektbescheibung, der Machbarkeitsstudie und dem Finanzierungsgutachten sowohl aus ökonomischen wie auch aus ökologischen Gründen derzeit abzulehnen. Er kann daher auch nicht als Argument gegen ein Durchfahrverbot gelten."

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E233 | Kreistag

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