21.09.26 –
Anrede,
wir fassen heute einen Grundsatzbeschluss, und das ist gut. Denn damit haben wir – nach mehreren Jahren des Ringens um den richtigen Weg, endlich Klarheit über die Weiterentwicklung der Münsterlandhalle und der Stadthalle.
Wir bekennen damit uns zu einem Konzept, dass die verschiedenen Anforderungen im Veranstaltungsbereich zeitgemäß aufgreift und weiterentwickelt. Und es festigt – wenn es denn in einigen Jahren umgesetzt sein wird - unsere Stadt als attraktiven Event- und Tagungsort im Oldenburger Münsterland: Mit Messen, Tagungen und Großveranstaltungen in der sanierten Halle, mit Theater und Musik in der erweiterten Stadthalle und mit Kleinkunst, Jazz und Blues im Kulturbahnhof. All das stärkt uns als Mittelzentrum.
Und ja – es kostet uns verdammt viel Geld. Die Investitionen in Millionenhöhe werden künftige Haushalte enorm belasten und unsere finanziellen Handlungsspielräume einschränken. Aber dennoch: der eingeschlagene Weg ist richtig.
Ich weiß, dass diese Entscheidung bei vielen unserer Mitbürger*innen auf Skepsis und tlw. Ablehnung stößt.
Wir hatten gerade jetzt im Wahlkampf einige Diskussion am Wahlstand. Und nicht selten die Meinung: einfach abreißen!
Wir haben dann immer wieder erklären müssen, dass dies nun keine Option mehr ist, weil die Halle seit 2023 durch das NLD (Nieders. Landesamt für Denkmalpflege) unter Schutz gestellt wurde und wir als Stadt zum Erhalt verpflichtet sind. Damit waren dann auch andere Überlegungen (Neubau an gleicher Stelle oder an einem neuen Standort) vom Tisch.
Es gibt also zum Erhalt dieser Halle keine Alternative – und ehrlich gesagt – das ist auch gut so. Das NLD begründet seine Entscheidung mit der „besonderen geschichtlichen und bauhistorischen Bedeutung“ der Halle. Wir sehen das ebenso.
Nun folgten natürlich intensive Diskussion (in Fraktionen, im extra gegründeten AK, in den Ausschüssen: „Was tun?“ Wie sanieren? Kalthalle/Warmhalle? Und was machen wir dann mit unseren Planungen zum Umbau der Stadthalle (die nach 35 Jahren zu klein und in vielerlei Hinsicht dringend sanierungsbedürftig ist)?
Und überhaupt - Was brauchen wir in CLP eigentlich?
Wir haben 2023 eine externe „Potenzial- und Entwicklungsstudie“ (Bevenue, München) erstellen lassen. Das Ergebnis der Fachleute war eindeutig:
1. Die Stadthalle muss auf ca. 1.200 Plätze erweitert werden (sonst wirtschaftlich nicht zu betreiben)
2. Es gibt einen Mangel an Tagungs- und Seminarräumen
3. Die Münsterlandhalle ist auch künftig erforderlich als Messe- und Ausstellungshalle und für „Kultur-/Live-Entertainment.“
Vor diesem Hintergrund war es folgerichtig, die energetische Ertüchtigung und die Beheizbarkeit der Halle zu beschließen (2024) und nun mit moderner Wärmepumpen- und Lüftungstechnik die ganzjährige Nutzbarkeit und damit die Zukunftsfähigkeit der Halle zu gewährleisten.
Und es ist richtig, die geforderten Tagungs- und Seminarräume in der bestehenden Herdbuchhalle zu realisieren, um einen umfassenden Veranstaltungs- und Tagungsort zu entwickeln.
Und ja, es ist richtig, die notwendige Erweiterung der Stadthalle weiter zu planen, auch wenn deren Umbau aus Gründen der Finanzierbarkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann.
Anrede,
es gibt von einigen Kolleg*innen den Vorschlag, auf den Erhalt und Betrieb der Stadthalle künftig ganz zu verzichten. Man könne – so heißt es – doch künftig in der aufwändig sanierten Halle alle Veranstaltungen durchführen. Zwei Hallen würden doch in Konkurrenz zueinander stehen.
Wir halten diese Sicht für falsch.
Denn die Münsterlandhalle bleibt letztlich eine Markthalle, gut geeignet für Veranstaltungen wie das „Fachforum Landwirtschaft“ (mit angegliederter Ausstellung), für die „Jobmesse“, den „Cloppenburger Frühling“, den „Hobbymarkt“, aber auch für Abibälle oder publikumsstarke Musikevents.
Was dort nicht funktioniert sind Theateraufführungen, konzertante Musik von Solokünstlern, kleineren Orchestern oder Gruppen, Lesungen, Musicals u.ä.
Gründe:
Es gibt in der Hallekein Bühnenhaus, und dies lässt sich dort auch nicht realisieren. Dazu gehören z.B. neben der Spielfläche auch die Hinterbühne, Seitenbühnen, Schnürboden (für hängende Dekorationen), Masken-, und Requisitenräume.Darüber hinaus ist die Bühne wegen des Ständerwerks nur beschränkt einsehbar und lediglich 1,10 m hoch - und damit viel zu niedrig, um freie Sicht zu gewährleisten.
Und von der Akustik und dem dann erforderlichen ton- und lichttechnischen Aufwand will ich gar nicht reden.
Insofern begrüßen wir, dass unser Antrag auf „Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für einzelne Veranstaltungen an den beiden Standorten“ nunmehr in den geänderten Beschlussvorschlag übernommen wurde.
Gleichwohl halten wir fest an unserem Antrag, den letzten Satz des ersten Abschnitts des BV zu ergänzen. Wir möchten, dass auch die Außengestaltung im Nahbereich der Halle mit in die Planungen einbezogen und hier benannt wird.
Man kann die Halle nicht losgelöst von ihrem Umfeld betrachten. Dem im Ausschuss vorgebrachten Einwand, eine solche Beschlussfassung könne Fördermöglichkeiten aus der Städtebauförderung beeinträchtigen, folgen wir ausdrücklich nicht, da mit dieser Ergänzung noch keine konkrete Einzelmaßnahme beschlossen, sondern lediglich der konzeptionelle Zusammenhang benannt
wird.
Daher stelle ich erneut diesen Antrag: Der erste Abschitt des BV soll lauten:
„Die Münsterlandhalle wird auf Grundlage des vorgestellten erweiterten Gesamtkonzeptes weiterentwickelt. Dieses umfasst neben der Sanierung der Haupthalle auch die funktionale Einbeziehung weiterer Gebäudeteile sowie die Schaffung von Tagungs- und Seminarräumen in der
Herdbuchhalle sowie die Außengestaltung im Nahbereich.“
Michael Jäger
21.9.2026
Kategorie