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14.05.25 –
Sehr geehrter Herr Landrat.
Gemäß § 56 NKomVG beantragt die GRÜNE-Fraktion im Kreistag Cloppenburg, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses den Punkt »Entbürokratisierung der Lernförderung« aufzunehmen. Hier sollen folgende Anträge behandelt werden:
Der Kreistag möge beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den aufwendigen Verwaltungsakt zur Beantragung von Lernförderung als Bildungs- und Teilhabeleistung (BuT) nach dem Vorbild anderer Städte und Kommunen zu entbürokratisieren und zu digitalisieren.“
Begründung:
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst beispielsweise Leistungen wie die Kostenübernahme für Mittagsverpflegung, Ausflüge und Klassenfahrten. Schülerinnen und Schüler erhalten auch Lernförderung, also Nachhilfeunterricht, soweit diese das schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.
Nach unseren Informationen läuft die Beantragung derzeit so, dass die Schülerin/der Schüler den Antrag gemeinsam mit den Eltern oder dem Nachhilfeinstitut ausfüllt und den Antrag dann in der Schule an seine Klassenlehrerin/seinen Klassenlehrer weitergibt. Pro Fach umfasst dieser Antrag eine komplette DIN A4-Seite, meist werden aber 2 oder 3 Fächer gefördert, so dass man 2-3 Seiten ausfüllen muss. Es werden viele Fragen zu den Leistungen der Schülerin/des Schülers gestellt und auch schriftliche Einzelbegründungen nach Rücksprache mit den betreffenden Fachlehrern verlangt. Danach muss der Antrag noch im Schulsekretariat gestempelt werden.
Die Schülerin/der Schüler kann dann den Antrag über das Nachhilfeinstitut bei der Stadt einreichen.
Nach Rücksprache mit örtlichen Nachhilfeinstituten kommt es häufig (bei bis zu einem Drittel der Anträge) zu Rückfragen bzw. Beanstandungen seitens der Stadt, mit der Folge, dass die Formulare nochmals zurück zur Schule gehen und danach erneut eingereicht werden müssen.
Durch die Nachhilfeinstitute muss dann nochmals je ein einseitiges Formular ausgefüllt und eingereicht werden und die Schülerinnen und Schüler müssen schließlich Nachweise einreichen, dass sie auch tatsächlich am Nachhilfeunterricht teilgenommen haben.
Addiert man Zeit und Kosten der Schulen, der Nachhilfeinstitute und der Verwaltung für diese aufwendige Beantragung, kann man leicht erahnen, was eine Nachhilfestunde dann am Ende kostet.
Andere Städte und Kommunen, wie beispielsweise Vechta oder Hannover, haben schon einfachere und kürzere Formulare zur Beantragung von Lernförderung verwirklicht und zum Teil auch schon die Möglichkeit der digitalen Beantragung umgesetzt.
Während das Thema Entbürokratisierung aktuell ein großes Thema in der Bundespolitik spielt, ermöglicht uns dieser Antrag konkret Bürokratie abzubauen und dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit ein Stück näher zu kommen. Zudem entlasten wir nicht nur die Schüler*innen, Lehrkräfte und Nachhhilfeinstitute sondern auch die Verwaltung selbst.
Im Stadtrat Cloppenburg beantragt die Grüne Fraktion ebenfalls die Überarbeitung der Förderung. Als Kreistagsfraktion halten wir es für sinnvoll, die Förderung durch die Landkreisverwaltung zu entbürokratisieren, sodass sich nicht jeder einzelne Gemeinderat mit dem Thema befassen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Wolke
GRÜNE-Kreistagsabgeordneter
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