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16.04.19 –
Die Grünen begrüßen das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen in Betreuung, die nun auf Antrag an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können. Wir nehmen dieses zum Anlass, darüber hinaus auch auf das Wahlrecht der hier lebenden EU-Bürgerinnen und Bürger hinzuweisen.
Nach den rechtlichen Bestimmungen können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland an der Europawahl teilnehmen, wenn sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik noch im Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
In Deutschland lebende EU-Bürger haben die Wahl, ob sie in ihrem Heimatland oder in ihrem Gastland an der Wahl teilnehmen möchten. Während die deutschen Staatsangehörigen automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen nichtdeutsche EU-Bürger dies bei ihrer Gemeinde rechtzeitig beantragen, um hier wählen zu können. Dieser Antrag ist im Original bis zum 5. 5. 2019 bei der zuständigen Gemeinde einzureichen.
Bereits Ende März hatten die Grünen die Bürgermeister des Landkreises schriftlich aufgefordert, Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in den jeweiligen Gemeinden über ihr Wahlrecht zum EU-Parlament zu informieren. Die Verwaltungen sollen klären, mit welchen Maßnahmen (Medienarbeit, Flyer, Rundschreiben) bei angemessenem Aufwand dies in der verbleibenden Zeit verfolgt werden könne. "Am Besten wäre natürlich ein mehrsprachiges Rundschreiben, das möglichst allen hier lebenden wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und -Bürgern zugestellt wird", empfehlen die Grünen.
Einige Verwaltungschefs haben darauf reagiert und mitgeteilt, dass in ihren Kommunen entsprechend verfahren würde. Wir erwarten, dass EU-Bürgerinnen und Bürger auch in den übrigen Gemeinden informiert und unterstützt werden, weil die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts für sie mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden ist. "Schließlich ist eine hohe Wahlbeteiligung im Interesse unseres demokratischen Gemeinwesens", so Georg Döpke, Mitglied des Kreisvorstands der Grünen.
Umfassende Informationen finden Interessierte unter:
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html
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