02.03.25 –
von Ulf Dunkel –
Sehr geehrter Herr Landrat,
immer wieder werden wir als GRÜNE-Kreistagsfraktion von Bürger:innen und Organisationen angesprochen, warum auf der E233 im Landkreis Cloppenburg Lkw und Pkw oft deutlich schneller fahren, als dort erlaubt ist.
In den überwiegend zweistreifig ausgebauten Teilabschnitten dürfen Pkw höchstens 100 km/h, Lkw höchsten 60 km/h fahren, sofern keine andere Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist. Lediglich auf der vierstreifig ausgebauten Umgehungsstraße Cloppenburg dürfen Lkw 80 km/h fahren, während Pkw dort aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Lärmschutz auch nur 100 km/h fahren dürfen.
Wir bekommen immer wieder Meldungen, dass Lkw auf der E233 bis zu 100 km/h und einzelne Pkw schätzungsweise bis zu 150 km/h schnell fahren.
Auf der 2+1-Ortsumgehung Lastrup kommt es regelmäßig zu allen Tageszeiten zu einfachen und (vor allem nachts) doppelten Verstößen gegen das Überholverbot für Lkw. Es ist uns berichtet worden, dass Pkw-Fahrer:innen bremsen und sogar auf dem Grünstreifen halten mussten, wenn ihnen (vor allem nachts) DREI Lkw nebeneinander entgegenkamen. (Ich selbst kann dies aus eigener Erfahrung bestätigen.)
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Kreisverwaltung:
- Wer ist für Geschwindigkeitskontrollen auf Bundesstraßen im Landkreis Cloppenburg im Allgemeinen und auf den Bundesstraßen 213 und 72, die als Teilstrecke der E233 durch den Landkreis führen, zuständig?
- Wie viele stationäre Kontrollstellen an der E233 gibt es im Landkreis Cloppenburg und wie viele davon sind in Betrieb?
- Wie oft werden mobile Geschwindigkeitskontrollen an der E233 durchgeführt?
- Welche Ergebnisse haben diese Geschwindigkeitskontrollen in den Jahren 2023 + 2024 gezeigt?
- Wie oft werden technische Kontrollen bei Lkw an der E233 durchgeführt?
- Welche Ergebnisse haben die technischen Kontrollen 2023 + 2024 gezeigt?
- Was gedenkt der Landkreis zu tun, um zeitnah dauerhaft ein Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten auf der vorhandenen Strecke der E233 durchzusetzen – unabhängig vom geplanten Ausbau der Strecke?
- Was gedenkt der Landkreis zu tun, um zeitnah dauerhaft ein Einhalten des Überholverbots für Lkw auf der vorhandenen OU Lastrup (s.o.) sicherzustellen – unabhängig vom geplanten Ausbau der Strecke?
Wir bitten um schriftliche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Dunkel
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender
Anfrage - GRÜNE-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg
Geschwindigkeitsüberwachungen auf der E233
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage der GRÜNE-Kreistagsfraktion lautet (siehe oben):
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
- Wer ist für Geschwindigkeitskontrollen auf Bundesstraßen im Landkreis Cloppenburg im Allgemeinen und auf den Bundesstraßen 213 und 72, die als Teilstrecke der E233 durch den Landkreis führen, zuständig?
Entsprechend der Richtlinien für die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs durch Straßenverkehrsbehörden ((Gem. RdErl. d. MI u. d. MW v. 24.11.1994, zuletzt geändert durch Gem. RdErl. v. 07.10.2010) Ziffer 1), sind neben der Polizei, die vorrangig für die Verkehrsüberwachung zuständig ist, nach § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auch die Straßenverkehrsbehörden für die Verkehrsüberwachung zuständig.
Im Landkreis Cloppenburg ist dies die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg.
- Wie viele stationäre Kontrollstellen an der E233 gibt es im Landkreis Cloppenburg und wie viele davon sind in Betrieb?
Aktuell betreibt der Landkreis Cloppenburg an der B213 bzw. E233 fünf stationäre Messplätze. Diese Messplätze sind mit aktueller Technik ausgestattet, dort wird die S350 der Fa. Jenoptik eingesetzt.
Der Messplatz in Borkhorn wird seit Anfang 2025 nicht betrieben, da die Technik veraltet und die Betriebserlaubnis erloschen ist. Mittelfristig wird auch hier eine Modernisierung vorgenommen.
An der B72 stehen keine stationären Geschwindigkeitsmessgeräte. Die aktuelle Messortliste der Messplätze an der B213 ist im Anhang beigefügt.
Betrieben wurden die Messplätze in 2023/24 unterschiedlich. Die Messplätze 15/3 in Stapelfeld und Borkhorn waren z.B. im letzten Jahr im Dauerbetrieb. Die anderen Messplätze wurden sporadisch gewechselt, auch vor dem Hintergrund der Erneuerung der Messanlagen.
- Wie oft werden mobile Geschwindigkeitskontrollen an der E233 durchgeführt?
Die mobilen Kontrollen erfolgen in unregelmäßigen Abständen an verschiedenen Messorten.
- Welche Ergebnisse haben diese Geschwindigkeitskontrollen in den Jahren2023 + 2024 gezeigt?
Die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen in 2023/2024 sind für jeden Messplatz separat in einer Statistik zusammengefasst und als Anlage beigefügt.
Liste der stationären Messplätze an der B213:
Messplatz 3 Stapelfeld in Fahrtrichtung Cloppenburg 2023
Messplatz 3 Stapelfeld in Fahrtrichtung Cloppenburg 2024
Messplatz 8 Stapelfeld in Fahrtrichtung Cloppenburg 2023
Messplatz 8 Stapelfeld in Fahrtrichtung Cloppenburg 2024
Messplatz 13 Helmighausen in Fahrtrichtung Lingen 2023
Messplatz 14 Helmighausen in Fahrtrichtung Cloppenburg 2023
Messplatz 14 Helmighausen in Fahrtrichtung Cloppenburg 2024
Messplatz 15 Stapelfeld in Fahrtrichtung Lingen 2023
Messplatz 15 Stapelfeld in Fahrtrichtung Lingen 2024
Messplatz 16 Borkhorn in Fahrtrichtung Lingen 2024
Im Jahr 2023 wurde aufgrund vordringlicher anderer Standorte keine stationäre Messung durchgeführt.
- Wie oft werden technische Kontrollen bei Lkw an der E233 durchgeführt?
- Welche Ergebnisse haben die technischen Kontrollen 2023 + 2024 gezeigt?
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Cloppenburg ist nicht befugt, derartige Kontrollen durchzuführen. Die Zuständigkeit liegt bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta. Eine Aussage ist daher von hier nicht möglich.
- Was gedenkt der Landkreis zu tun, um zeitnah dauerhaft ein Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten auf der vorhandenen Strecke der E233 durchzusetzen – unabhängig vom geplanten Ausbau der Strecke?
Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wird auch künftig durch mobile und stationäre Geschwindigkeitsmessungen überwacht.
- Was gedenkt der Landkreis zu tun, um zeitnah dauerhaft ein Einhalten des Überholverbots für Lkw auf der vorhandenen OU Lastrup (s.o.) sicherzustellen – unabhängig vom geplanten Ausbau der Strecke?
Für die Überwachung des Überholverbotes liegt die Zuständigkeit ebenfalls bei der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta. Der Landkreis Cloppenburg hat hier keine Eingriffsbefugnis.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johann Wimberg