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Kreistag: Ergänzung des Haushalt-Vorberichts um eine Kommentierung

Antrag

01.11.24 – von Hannes Coners & Ulf Dunkel –

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 NKomVG beantragt die GRÜNE-Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des Kreisausschusses am 14. November 2024 aufzunehmen:

»Antrag auf Kommentierung der Haushaltssatzung«.

Beschlussfassung

Der Kreisausschuss des Landkreises Cloppenburg möge punktweise beschließen:

1) Der Vorbericht des Kommunalhaushalts 2025 wird durch die Kreisverwaltung bis zur endgültigen Beschlussfassung des Haushalts um eine wertende und einordnende Kommentierung ergänzt. Diese Kommentierung soll folgende Aspekte umfassen:

  • eine kritische Analyse der finanziellen Entwicklung des Landkreises,

  • eine Bewertung der Zielerreichung im Vergleich zu den im Vorjahr gesetzten Zielen,

  • eine Einordnung der laufenden und geplanten Maßnahmen in Bezug auf Ergebnis- und Finanzhaushalt und die langfristigen strategischen Ziele der Landkreises,

  • eine Einordnung der signifikanten Änderungen in den Teilergebnishaushalten hinsichtlich relevanter Maßnahmen, Gesetzesänderungen und/oder anderweitigen Entwicklungen,

  • eine Einordnung der signifikanten Inventitionssummen in den Teilergebnishaushalten hinsichtlich der avisierten Investitionsmaßnahmen,

  • eine Darstellung der möglichen Risiken und Chancen für die kommunale Haushaltsentwicklung.

2) Für die Haushalte 2026 und fortfolgende ergänzt die Kreisverwaltung den Vorbericht des jeweiligen Kommunalhaushalts um eine wertende und einordnende Kommentierung entsprechend Punkt 1 bis zur endgültigen Beschlussfassung.

Rechtliche Einordnung

Die Ergänzung des Vorberichts steht im Einklang mit § 12 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), wonach die Kommunen und Landkreise verpflichtet sind, ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die vorgeschlagene Erweiterung des Vorberichts dient der Verbesserung der Transparenz und der Entscheidungsgrundlage für den Kreistag, was im Sinne des § 58 NKomVG ist, der die Zuständigkeiten des Kreistags regelt.

Begründung

Verbesserte Entscheidungsgrundlage:
Die erweiterte Kommentierung wird den Kreistagsmitgliedern eine fundiertere Basis für ihre Entscheidungen bezüglich des Haushalts bieten. Durch die kritische Analyse und Einordnung können mögliche Problemfelder frühzeitig erkannt und adressiert werden.

Erhöhte Transparenz:
Eine wertende Kommentierung macht die Zusammenhänge und Hintergründe der Haushaltszahlen für Kreistagsmitglieder und interessierte Bürger:innen verständlicher und nachvollziehbarer.

Stärkung der strategischen Ausrichtung:
Durch die Einordnung der geplanten Maßnahmen in Bezug auf die langfristigen Ziele der Kommune wird sichergestellt, dass der Haushalt im Einklang mit der übergeordneten Strategie steht.

Verbessertes Risikomanagement:
Die Darstellung möglicher Risiken und Chancen ermöglicht es dem Kreistag, proaktiv Maßnahmen zu ergreifen und die finanzielle Stabilität des Landkreises langfristig zu sichern.

Förderung der politischen Diskussion:
Eine kritische Kommentierung wird die inhaltliche Debatte im Kreistag anregen und zu einer qualitativ hochwertigeren Haushaltsberatung führen.

Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung:
Durch die vertiefte Auseinandersetzung mit dem Haushalt wird die Kompetenz des Kreistags in Finanzfragen gestärkt, was die kommunale Selbstverwaltung insgesamt fördert.

Mit der Umsetzung dieses Antrags wird die Qualität der Haushaltsführung und der Haushaltskontrolle in unserem Landkreis signifikant verbessert.

Wir bitten daher um Zustimmung zu diesem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Dunkel
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender

Kategorie

Anträge | Finanzen | Kreistag

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