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Rede zum Verhalten des Ratsvorsitzenden

20.09.10 –

Im Rahmen der Juni-Sitzung des Rates hatte Michael Jäger den Ratsvorsitzenden Heinz Hagen (CDU) als "Blödmann, der nicht alle Tassen im Schrank" habe tituliert, nachdem dieser der Opposition das Rederecht verweigert hatte. In der Ratssitzung am 20. September nahm Jäger zu den Vorgängen Stellung. Hier die Rede im Wortlaut:

Dieser gemeinsame Antrag von SPD, UWG und Grünen steht heute erneut auf der TO, nachdem die Kollegin Jutta Klaus ihn in der Ratssitzung am 14. Juni bereits vorgestellt hatte. Eine Beschlussfassung war in der Juni-Sitzung nicht möglich, weil Bürgermeister und Mehrheitsfaktion die erforderliche vorherige Behandlung im VA blockiert hatten. Aber auch die zulässige Beratung im Rat wurde durch die rigide und rechtswidrige Sitzungsleitung des Vorsitzenden verunmöglicht. Was sich daraufhin abgespielt hat, wurde in der Presse u.a. als "Blödmann-Affäre" hinlänglich bekannt und füllt mittlerweile ganze Zeitungsseiten mit Artikeln, Stellungnahmen und Leserbriefen - von Klageschriften und Strafanzeigen ganz zu schweigen.

Ich will hier und heute sagen: Meine emotionale Reaktion auf die Verweigerung des Rederechts in der letzten Ratssitzung tut mir leid. Ich bitte den Ratsvorsitzenden, ich bitte dich Heinz Hagen, um Entschuldigung für Äußerungen, die zweifelsohne herabsetzend und beleidigend waren. Sie zielten auf die Sitzungsleitung, trafen aber die Person. Das bedaure ich aufrichtig.

Allerdings kann ich nicht zulassen, dass meine verbale Entgleisung von Vertretern der CDU politisch benutzt wird, um den eklatanten Rechtsbruch ihres Vorsitzenden zu vertuschen. Denn um einen solchen handelt es sich. Schon die Geschäftsordnung des Rates regelt eindeutig, dass jedes Ratsmitglied das Recht hat, zu jedem Tagesordnungspunkt mindestens einmal das Wort zu ergreifen. Einen Ermessenspielraum, darüber zu entscheiden, wann "alles Erforderliche gesagt" ist, hat der Vorsitzende nicht. In der Rechtsprechung ist völlig unstrittig, dass das Rederecht neben dem Stimmrecht eines der bedeutendsten Mitwirkungsrechte von Ratsmitgliedern darstellt. Wörtlich heißt es im Gesetzeskommentar (Wefelmeier) zu § 39 NGO: "Um die Rechtsstellung von gewählten Volksvertretern als Repräsentanten des gesamten Gemeindevolkes ausüben zu können, müssen die Ratsmitglieder mit ähnlichen Beteiligungsrechten an der Arbeit des Rates teilnehmen können wie die Bundes- und Landtagsabgeordneten an der Arbeit der Parlamente. (...) Neben dem Stimmrecht ist das Rederecht (...) eines des bedeutendsten Mitwirkungsrechte. Dieses ist zwar in der NGO nicht ausdrücklich geregelt, gehört aber unstreitig zu den Statusrechten des Ratsmitglieds, da es für die Wahrnehmung der repräsentativen Aufgaben unverzichtbar ist. (...) Die Möglichkeit des öffentlichen Verhandelns von Argument und Gegenargument (...) ist ein wesentliches Element des demokratischen Prozesses. Es gibt insbesondere der Minderheit die Möglichkeit, ihre Auffassung darzustellen." Soviel zur Rechtslage.

Ich hatte mir bislang nicht vorstellen können, dass ein Sitzungsleiter sich derart skrupellos über Recht und Gesetz stellt und meine Mitwirkungsrechte (und die anderer) mit Füßen tritt. Meine verletzenden Äußerungen sind vor diesem Hintergrund zu sehen und zu bewerten.

Ich habe bekanntermaßen beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage eingereicht um feststellen zu lassen, dass der Ratsvorsitzende rechtswidrig gegen Beteiligungsrechte verstoßen hat. Inzwischen hat Kollege Hagen beantragt, diese Klage abzuweisen - was mich nun wiederum nicht nur verwundert, sondern erschreckt. Heinz Hagen hält meine Klage offenbar für unbegründet. Er fühlt sich offensichtlich im Recht. Das ist schlimm. Wer sich zum Ratsvorsitzenden berufen fühlt, sollte das kleine Einmaleins der parlamentarischen Debatte verstanden haben und die Geschäftsordnung, über deren Einhaltung er qua Amt zu wachen hat, kennen. Entweder erfüllt Heinz Hagen diese Anforderungen nicht, dann ist er für das Amt ungeeignet, oder er hat sich, was ich vermute, nach Absprache mit anderen zur Unterbindung einer missliebigen Debatte vorsätzlich darüber hinweggesetzt. Das wäre dann ein eklatanter Machtmissbrauch, der ihn ebenso für das Amt disqualifiziert.

Ich warte übrigens seit Wochen darauf, endlich mal was aus den Reihen der CDU zum Wirken ihres Ratsvorsitzenden in dieser Causa zu hören. Ich warte seit Wochen vergebens. Weder der Bürgermeister noch der Rechtsdezernent, weder der Fraktions- noch der Stadtverbandsvorsitzende noch sonst irgendjemand traut sich, den Rechtsbruch des Fraktionskollegen einzugestehen - geschweige denn, sich dafür zu entschuldigen. Ich finde das beschämend.

Jetzt zum Inhaltlichen dieses TOP:
Ziel unseres Antrags zur Ratssitzung am 14. Juni war, die "Weiterführung und Erweiterung der Hortgruppe im KG St. Andreas sicherzustellen" (Wortlaut). Dazu sollte der Rat per Beschluss die Verwaltung quasi ermächtigen, entsprechend zu handeln, um im Interesse der betroffenen Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu sichern. Zum Zeitpunkt unserer Antragstellung war nämlich genau dieses nicht gewährleistet. Vielmehr stand der Beschluss des VA vom 30. Mai 2010 unter dem Vorbehalt, dass die beantragten Mittel aus dem Programm "Familie mit Zukunft" gewährt würden. Zudem war eine beantragte Hort-Erweiterung vom VA abgelehnt worden. Beides bot keine Gewähr, dass die Hortgruppe tatsächlich fortgeführt werden konnte. Deshalb war unser Antrag an den Rat richtig und sinnvoll.

Und ich behaupte, er hat sein Ziel erreicht. Schon deshalb, weil durch entsprechende Presseberichterstattung öffentlicher Druck entstand, der die Einigung zwischen Stadt und Kreis - zumindest für ein Jahr - befördert hat. Zuvor hatten sich Landrat und Bürgermeister in einem unwürdigen Schauspiel wochenlang über die Zuständigkeit bei der Finanzierung gestritten. Mir fehlt - und ich habe das mehrfach zum Ausdruck gebracht - jegliches Verständnis dafür, dass sich die "CDU Kreis" nicht mit der "CDU Stadt", die auch noch in der Person von Herrn Schröer in beiden Fraktionen den gleichen Fraktionsvorsitzenden hat, verständigen konnte. Hätten wir -die Oppositionsfraktionen- in beiden Gremien die Mehrheit, wäre das überhaupt kein Thema gewesen. Für uns gehört der zügige Ausbau der Hortbetreuung zu den vordringlichen politischen Aufgaben. Bei der CDU, deren übrige Bürgermeister im Landkreis immer noch "keinen Bedarf" erkennen mögen, scheint hingegen Desinteresse und Unwissen vorzuherrschen. Hortplätze sind eben nicht -wie behauptet- durch das zunehmende Ganztagsangebot in den Gemeinden zu ersetzen. Schon deshalb nicht, weil dieses z. B. nur bis 15 Uhr und nur an bestimmten Wochentagen angeboten wird. Wer so redet, hat von den Nöten der Eltern keine Ahnung.

Wir begrüßen die nunmehr in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreises beschlossene Zwischenlösung, die die Finanzierung der Hortgruppe St. Andreas für das laufende Kindergartenjahr regelt. Gleichzeitig halten wir unseren Antrag vom 31. Mai als Beschlussvorschlag für die heutige Abstimmung aufrecht , denn eine dauerhafte Lösung steht nach wie vor aus. Wir haben unseren Antrag allerdings aktualisiert: Wir wollen heute die Verwaltung ergänzend beauftragen, die "Weiterführung und bedarfsgerechte Erweiterung von Hortgruppen in Cloppenburg DAUERHAFT sicherzustellen" und möchten, dass die zu erarbeitende Vereinbarung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Das ist der Inhalt unseres Antrages.

Es wäre schön, wenn wir uns zumindest auf diese Minimalforderung verständigen könnten.


Michael Jäger
20.9.2010

________________________________________________________

Antrag:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterführung und bedarfsgerechte Erweiterung von Hortgruppen in Cloppenburg dauerhaft sicherzustellen.
Die zwischen dem Landkreis Cloppenburg und seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden auszuarbeitende Vereinbarung wird über den Fachausschuss und den Verwaltungsausschuss dem Rat (Ratssitzung März 2011) zur Beschlussfassung vorgelegt.“

Kategorie

Cloppenburg

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