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Resolution des Kreistages des Landkreises Cloppenburg an das Land Niedersachsen zur Sitzzuteilung im Kommunalwahlrecht

Antrag gem. § 56 NKomVG

08.11.17 – von Dr. Irmtraud Kannen –

Sehr geehrter Herr Landrat Wimberg

Gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „Grüne/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 7.12.2017 und des Kreistages am 19.12.2017 aufzunehmen:

„Resolution des Kreistages des Landkreises Cloppenburg an das Land Niedersachsen zur Sitzzuteilung im Kommunalwahlrecht“

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg stimmt der vorgelegten Resolution zur Sitzzuteilung im Kommunalwahlrecht zu.“

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen


Resolution

Keine Rückkehr zur Sitzzuteilung nach d’Hondt bei Kommunalwahlen in Niedersachsen

Der Niedersächsische Landkreistag wirbt intensiv für eine Rückkehr zur Sitzzuteilung nach d’Hondt bei den Kommunalwahlen und fordert, dieses Ziel bei den Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen. Begründet wird dies mit dem Wunsch einer stabileren Zusammensetzung der Kreistage. Beispielhaft wird dabei das Ergebnis der Kreistagswahl Cloppenburg aus dem Jahr 2016 angeführt.

Nach geltendem Recht nach Hare/Niemeyer entfallen auf vier kleine Parteien/Einzelbewerber jeweils ein Kreistagssitz. Wäre nach d’Hondt verteilt worden, hätte die AfD einen Sitz weniger, die drei Kleinstparteien sowie der Einzelbewerber würden nicht im Kreistag vertreten sein. Sowohl die Grünen als auch die FDP würden keinen Sitz verlieren.

Konkret heißt das, dass weder die Linke und Zentrum noch die UWG oder der Einzelbewerber Tabeling im Kreistag vertreten wären. Dafür hätten dann die großen Fraktionen entsprechende Sitze mehr. Für den Kreistag des Landkreises Cloppenburg wäre das ein Verlust an politischer Vielfalt in der kommunalen Vertretung und eine Verschlechterung der demokratischen Repräsentanz.

Daher lehnt der Kreistag des Landkreises Cloppenburg eine Rückkehr zur Sitzzuteilung nach d’Hondt ab und hofft darauf, dass der Niedersächsische Landtag dem Druck der kommunalen Spitzenverbände nicht nachgeben wird. Keinesfalls sprechen die kommunalen Spitzenverbände in dieser Frage für die gesamte „kommunale Familie“.

Kategorie

Anträge | Kreistag | Wahlen

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