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Wegerandstreifen als Strukturelemente in der Landschaft

28.04.17 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages am 13.06.2017 über den Ausschuss für Planung und Umwelt am 16.05.2017 und den Kreisausschuss am 01.06.2017 aufzunehmen:

„Wegerandstreifen als Strukturelemente in der Landschaft“

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Kreistag stellt fest, dass auch im Landkreis Cloppenburg überpflügte Wegerandstreifen ein Problem für den Natur- und Landschaftsschutz darstellen.

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen ,Runden Tisch’ zu initiieren, der sich dieser Problematik annehmen und spätestens innerhalb eines Jahres eine Lösung im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes für den Landkreis Cloppenburg erarbeiten soll. An diesem ,Runden Tisch’ unter Federführung der Kreisverwaltung sollen insbesondere die Gemeinden und Städte im Landkreis Cloppenburg, die Naturschutzverbände, die Interessenvertretungen der Landwirtschaft (Landvolk, BDM, AbL), die Landwirtschaftskammer, die Jägerschaft, ggf. zusätzliche Vertreter_innen von Wegegenossenschaften sowie Vertreter_innen der Kreistagsfraktionen beteiligt werden.“

Begründung:

Die Grundstücke von Straßen und Wegen in der freien Landschaft sind häufig viel breiter, als es vor Ort den Anschein hat. Denn die in der Regel im Eigentum der Kommunen oder von
Wegegenossenschaften befindlichen Randstreifen der Straßen und Wege werden von einigen Landwirt_innen über ihre Feldgrenzen hinweg als Ackerfläche mitbenutzt. Dabei werden diese Wegerandstreifen
für den Natur- und Landschaftsschutz in der Agrarlandschaft dringend benötigt: Sie dienen als vielfältige Rückzugsräume für Tiere, vernetzen Biotope und verschönern das Landschaftsbild. Da auch im Landkreis Cloppenburg die Problematik der überpflügten Wegerandstreifen zu beobachten ist, sollte sich der Kreistag dem annehmen.

In Betracht kommt zur Lösung der Problematik zum einen die Herausnahme der Wegerandstreifen aus der landwirtschaftlichen Nutzung und die Wiederherstellung der Wegerandstreifen, indem sie je nach Standort beispielsweise mit einer Hecke bepflanzt werden, eine mehrjährige Blühpflanzenmischung eingesät wird oder sie einfach als Grasstreifen oder Hochstaudenflur liegen gelassen werden. Zum anderen könnte man aber auch erwägen, dass die Landwirtschaft in der Größenordnung der betroffenen Wegerandstreifen in der jeweiligen Gemarkung anderweitig Flächen für Naturschutzzwecke zur Verfügung stellt. Möglicherweise wäre auch, angepasst an die örtliche Situation, eine Mischung aus beiden Vorgehensweisen sinnvoll. Problematisch dürfte regelmäßig sein, dass alte Grenzmarkierungen im Laufe der Jahre verschwunden sind.

Insofern stellen sich eine Reihe von Fragen zur idealen Vorgehensweise, die unseres Erachtens im Rahmen eines „Rundes Tisches“ abgearbeitet werden könnten. In diesen „Runden Tisch“ sollten alle relevanten Akteure eingebunden werden, um absehbare Konflikte von Anfang an offen und konstruktiv diskutieren zu können. Obwohl vermutlich am häufigsten die Städte und Gemeinden die Eigentümer der betroffenen Flächen sein dürften, bietet sich angesichts der kreisweiten Bedeutung der Problematik und zur Gewährleistung einer gemeinsamen Vorgehensweise im Landkreis Cloppenburg eine Federführung des Landkreises an.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Wesselmann
Dr. Irmtraud Kannen
Ulla Thomée

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