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Antrag - Pflege im Landkreis Cloppenburg

Antrag für die Sitzung des Kreistages am 4.4.2019

31.01.19 –

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 19.2.2019, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 26.3.2019 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 4.4.2019 aufzunehmen:

„Pflege im Landkreis Cloppenburg“

Wir stellen unter diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

1. Der Senioren- und Pflegestützpunkt in Cloppenburg soll aufgewertet werden durch:
- verbesserte und öffentlichkeitswirksamere Information zu den Angeboten der Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

- digitale und tagesaktuelle Erfassung freier Kapazitäten aller ambulanten und teilstationären pflegerischen Angebote und Auswertung von Versorgungsengpässen (Einrichtung eines Meldesystems)
- mehr Kooperation mit Bildungseinrichtungen (z.B. VHS, Bildungswerk) um z.B. Kurse für Wiedereinsteiger*innen in den Pflegeberuf anzubieten
- mehr Kooperation zu Netzwerken (z.B. Integrationslotsen, Behindertenbeiräte), um vermehrt die Wünsche aus Nutzer*innenperspektive wahrzunehmen
- Bereitstellung von Infomaterial in einfacher Sprache und in anderen Sprachen
- Dezentralisierung der Beratung z.B. durch mobile Beratung an Orten, wo sich ältere Menschen treffen (zugehende Beratung in Seniorentreffs, Kirchengemeinden etc.)
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Rückgewinnung ausgebildeter Pflegefachkräfte und Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
- Bearbeitung und Bewilligung von Fördergeldern
- Schaffung von Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches von in der Pflege arbeitenden und betroffenen Menschen
- Aufstockung des Personals des Stützpunktes

2. Die pflegerische Infrastruktur soll verbessert werden durch:

- präventive Hausbesuche für Personen ab 70 Jahren anbieten, um sie über Verbesserungen zum barrierefreien Wohnen, Prävention von Primär- und Sekundärerkrankungen sowie ggf. über Leistungsansprüche aus der Sozialversicherung zu beraten.
- ein Programm zur finanziellen Förderung der Schaffung von Angeboten in der Pflege, an denen im Landkreis ein Mangel besteht (etwa ambulante Pflegedienste, psychiatrische Pflegedienste, Kurzzeitpflege- und Nachtpflegeplätzen). Dabei ist seitens des Kreistages jedes Jahr auf Vorschlag der Verwaltung zu definieren, welche Angebote eine Förderung erhalten können. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Förderprogramm zu erarbeiten.
- Werbung für Senioren-Wohngemeinschaften
- ein Programm zur finanziellen Förderung von Projekten von Bildungsträgern, Initiativen oder Vereinen, die Angebote zur Bewegung im Alter machen zur Prävention von Pflegebedürftigkeit und zur Sturzprophylaxe
- Anregung und Förderung von Seniorenbeiräten in den Gemeinden

3. Die Netzwerkarbeit zur Pflege soll verbessert werden durch:
- Regelmäßigen Austausch und Kooperation zum Thema Pflege mit den kreisangehörigen Gemeinden
- Vollversammlung aller an der Pflege beteiligten Träger von Pflegeleistungen, Vertreter*innen der Pflegeberufe (z.B. Pflegekammer, Gewerkschaften) sowie Vertreter*innen der Nutzerperspektive (junge und ältere Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige)
- regelmäßige Treffen der Pflegekonferenz, um über Entwicklungen und Problemlagen besser informiert zu sein und schneller reagieren zu können.
- Stärkung der Pflegekonferenz durch mehr Transparenz, Austausch und Rückkopplung

Begründung:
Im Niedersächsischen Pflegegesetz vom 26.5.2004 heißt es in § 5 Abs. 1: „Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe dieses Gesetzes sicherzustellen. Kreisangehörige Gemeinden einschließlich der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden und Samtgemeinden können für ihr Gebiet die Bereitstellung im Einvernehmen mit dem Landkreis übernehmen.“ § 5 Abs. 2 NPflegeG lautet: „Die kommunalen Körperschaften sollen eigene Einrichtungen nur schaffen, soweit die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nicht durch Einrichtungen anderer Träger sichergestellt werden kann.“

Mit diesem Gesetz wurde auch der örtliche Pflegebericht (§ 3 NPflegeG) vorgeschrieben, den der Landkreis Ende 2018 vorgelegt hat. Aufgrund der Aussagen aus diesem Pflegebericht und der Antwort auf die Anfrage der Gruppe Grüne/UWG, die im Sozialausschuss am 20.11.2018 vorgetragen wurde, ergeben sich die Anregungen zu vielfältigen Verbesserungen im Pflegebereich bezüglich des Senioren- und Pflegestützpunktes, der pflegerischen Infrastruktur und der Netzwerke in der Pflege. „Im Rahmen der Vernetzung ist die Kommune als Vermittlerin zwischen staatlichen Institutionen, marktwirtschaftlich arbeitenden Institutionen und dem zivilgesellschaftlichen Sektor gefordert, um als ‚Hilfe aus einer Hand‘ im ‚Dschungel der Angebote‘ zu agieren. Letztendlich ist auch eine offensive und regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch die Kommune nötig. Diese sollte Angebote und Informationen für pflegende Angehörige transparent und erreichbar machen. Ziel sollte zudem sein, dass eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit beim Thema pflegende Angehörige erreicht wird“ (Der Landkreis 11/2018, S. 766).

Im örtlichen Pflegebericht werden als zentrale Herausforderungen genannt: Fachkräftesicherung, Stärkung der ambulanten Pflege und Unterstützung pflegender Angehörige (S. 7). Auch der Prävention sollte ein verbesserter Stellenwert zukommen (S. 19). Der sozialpolitische Grundsatz (§ 3 SGB XI) des Vorranges von ambulant vor stationär ist laut Aussage der Kreisverwaltung im Landkreis zurzeit „nur bedingt umsetzbar“. Laut Antwort der Kreisverwaltung sind folgende Maßnahmen notwendig: mehr Angebote an hauswirtschaftlichen Leistungen, Optimierung der bestehenden Netzwerke, Stärkung der Pflegeberatung und eine bessere Versorgung mit Pflegefachkräften. Zu einer angehörigenbewussten Kommune gehören die drei Säulen: Beratung, Vernetzung und Information/Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Der Landkreis 11/2018, S. 767). Eine gute Beratung wird definiert durch flexible und zuverlässige Öffnungszeiten, zeitnahe Termine, Hausbesuche und Einbezug der Vereinbarung von Pflege und Beruf. Sie soll außerdem barrierefrei und dezentral, kultursensibel, aktuell und ergebnisoffen sein.

In unserem Antrag haben wir versucht, die Defizite und Herausforderungen zu benennen und durch konkrete Maßnahmen zu verbessern bzw. in Angriff zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann

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