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Beschlussvorschlag zu „Beschlussfassung über die Geschäftsordnung“

29.03.17 –

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Geschäftsordnung“ der Sitzung des Kreistages am 30.03.2017

Sehr geehrter Herr Landrat,

unter dem Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Geschäftsordnung“ der Sitzung des Kreistages am 30.03.2017 stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

„Der Kreistag beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung in der Version der Anlage 2 zur Vorlage V-KT/16/046/1 (rechte Spalte) mit folgenden Änderungen:

1. In § 5 Abs. 1 wird nach Buchstabe d der neue Punkt ‚e) Einwohnerfragestunde’ eingefügt. Die nachfolgende Nummerierung wird entsprechend angepasst. Ferner wird § 17 Abs. 1 S. 1 wie folgt neu gefasst: ‚Zu Beginn und am Ende einer öffentlichen Kreistagssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt.’ (Zf. 1 des Antrags der Gruppe Grüne/UWG vom 21.10.2016).

2. § 17 Abs. 1 S. 3 wird nicht neu aufgenommen. Ebenso wird § 17 Abs. 2 S. 3 nicht neu aufgenommen.

3. In § 17 Abs. 3 wird nach S. 1 eingefügt: ‚Anfragen an einzelne Kreistagsabgeordnete, Fraktionen oder Gruppen werden von diesen selber beantwortet.’ (Zf. 4 des Antrags der Gruppe Grüne/UWG vom 21.10.2016). Am Ende von § 17 Abs. 3 wird eingefügt: ,Fragen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die in der Tagesordnung behandelt werden, werden nicht unmittelbar, sondern möglichst bei der Beratung der entsprechenden Tagesordnungspunkte behandelt.’

4. § 17 Abs. 4 wird nicht neu aufgenommen.

5. In § 5 Abs. 1 werden die Wörter „Bericht der Landrätin/des Landrats über wichtige Angelegenheiten und wichtige Beschlüsse des Kreisausausschusses“ durch „Bericht der Landrätin/des Landrats über wichtige Angelegenheiten und Beschlüsse des Kreisausausschusses“ ersetzt.

Begründung:

zu Zf. 1 - 4: Es wird auf unseren Antrag vom 21.10.2016 und auf unsere mündlichen Ausführungen verwiesen.

zu Zf. 5: Einzig die Zf. 5 haben wir in Abweichung von unserem Antrag vom 02.01.2017 neu aufgenommen: Es gibt Beschlüsse des Kreisausschusses, die nicht vertraulich zu behandeln sind und die nach den Erfahrungen der letzten Jahre trotzdem nie in der Kreistagssitzung bekanntgegeben werden. So müssten auch in der Sitzung des Kreistages am 30.03.2017 zwei Beschlüsse des
Kreisausschusses mitgeteilt werden (vgl. im Übrigen die Tabelle zum Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten in der letzten Sitzung des Kreistages). Der Landrat fand/findet die Beschlüsse wahrscheinlich nicht wichtig und hat daher wohl auch korrekt gehandelt. Wir möchten jedoch die Definitionshoheit über das, was wichtig ist und was nicht, nicht von der Einschätzung des Landrates
abhängig machen. Die Transparenz gebietet es, dass alle nicht vertraulichen Beschlüsse des Kreisausschusses mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Wesselmann
Dr. Irmtraud Kannen
Ulla Thomée

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