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Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten

Antrag der Gruppe GRÜNE|UWG im Kreistag Cloppenburg

21.10.16 –

Antrag gem. § 56 NKomVG - Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten


Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 20.12.2016 über den Kreisausschuss am 08.12.2016 aufzunehmen:

»Bildung eines Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten«

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

»Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg bildet einen Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten. Dieser wird zukünftig vor den Sitzungen des Kreisausschusses tagen und soll alle Tagesordnungspunkte des Kreisausschusses öffentlich beraten, die nicht zwingend einer Nichtöffentlichkeit bedürfen. Der Ausschuss soll aus zehn stimmberechtigten Kreistagsabgeordneten bestehen, um eine Personalidentität mit dem Kreisausschuss zu ermöglichen. Den Vorsitz sollte ein stellvertretender Landrat/eine stellvertretende Landrätin übernehmen.«

Wir werden unseren Antrag bereits bei der konstituierenden Sitzung des Kreistages am 03.11.2016 unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt einbringen und kurz vorstellen. Um die konstituierende Sitzung nicht zu überfrachten, schlagen wir jedoch vor, den Antrag erst in der Sitzung des Kreistages am 20.12.2016 abschließend zu beraten.

Begründung:

Im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten sollen alle Angelegenheiten des
Kreisausschusses beraten werden, die nicht zwingend einer vollständigen Nichtöffentlichkeit
bedürfen. Im Interesse der Herstellung von mehr Transparenz in den Entscheidungen des
Kreistages und seiner Ausschüsse stellt der Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten
zukünftig quasi den öffentlichen Teil einer Sitzung des Kreisausschusses dar. In der Besetzung
des Ausschusses erscheint daher eine Personalidentität mit dem Kreisausschuss sinnvoll – auch
weil der Kreisausschuss von Gesetzes wegen im Anschluss natürlich erneut zu diesen
Tagesordnungspunkten formal einen Beschluss fassen muss. Da aber bereits eine Beratung und
Beschlussfassung durch die gleichen Personen im Ausschuss für Allgemeine Angelegenheiten
unmittelbar zuvor stattgefunden hat, ist eine ausführliche Beratung dieser
Tagesordnungspunkte im Kreisausschuss nicht mehr notwendig, weshalb sich im Ergebnis auch
kein unverhältnismäßiger Mehraufwand ergibt. In gewohnter Ausführlichkeit werden im
Kreisausschuss weiterhin die Angelegenheiten beraten, die zwingend einer Nichtöffentlichkeit
bedürfen und deshalb nicht auf der Tagesordnung des Ausschusses für Allgemeine
Angelegenheiten stehen. Im Übrigen ist die Idee nicht neu, sondern in der Vergangenheit
wurde auch schon in anderen Kommunen die Bildung eines Ausschusses für Allgemeine
Angelegenheiten beschlossen (z.B. Stadt Oldenburg).

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.


Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann · Dr. Irmtraud Kannen · Ulla Thomée

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Anträge | Kreistag

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