Derzeit sind Bürger:innen nicht mehr and der Entscheidung beteiligt, ob Laterne in ihrer Straße nachgerüstet werden sollen. Zahlen müssen sie aber bis zu 90% der Gesamtkosten.
Dabei galt bis 2022, dass Anlieger:innen in die Entscheidung um den Ausbau der Straßenbeleuchtung mit einbezogen wurden. Stimmten 50% für den Ausbau, konnte der Gemeinderat diesen beschließen. Es galt:
"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden."
In 2022 beantragte die Fraktionsgruppe CDU/FDP den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den alten Siedlungsgebieten und die Streichung der 50%-Regel. Damit kippte die CDU/FDP die bisherige Mitbestimmung.
Unserer Meinung nach ist dieser Antrag und die darfhin erfolgte Entscheidung unnötig, denn der bedarfsorientierte Ausbau wäre auch mit der 50%-Regel und ohne den Antrag erfolgt. Dabei war die 50%-Regel sinnvoll und schützte vor unnötigem Ausbau und finanziellen Belastungen.
Wir fordern die Rückkehr zur 50%-Regel. Wir sollten Bürgerbeteiligungen stärken und Entscheidungen mit und für unsere Bürger:innen treffen.
Im Rat setzt sich unser Vertreter Hannes Coners für mehr Bürgerbeteiligung und dafür ein, dass es wieder gilt:
"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden".
Am 21.02.2024 hat der Barßeler Verwaltungsausschuss in einer nicht öffentlichen Beratung beschlossen, das Wäldchen an der Ecke Deichstraße-Fasanendamm roden zu lassen.
Wir, die Barßeler Grünen, beziehen in dieser Stellungnahme klare Position gegen die sinnlose Rodung des Wäldchens am Hafen. Es gibt keine nachvollziehbaren Argumente, die Baumfällungen jetzt durchzuführen.
Wie wir sprechen sich auch die SPD und die BfB in ihren Stellungnahmen gegen die Rodung zum jetzigen Zeitpunkt aus.
Es besteht kein Handlungsbedarf – Kaufinteressenten gibt es nicht.
Seit langem steht die Fläche schon zum Verkauf an. Zusagende Interessenten konnten bislang nicht gefunden werden. Bei der aktuellen Wirtschaftslage und dem relativ hohen Kreditzins, gehen wir auch nicht davon aus, dass sich hieran etwas in absehbarer Zukunft ändern wird.
Aus den Erfahrungen der vergangenen Verkaufsverhandlungen wissen wir, dass es seitens der Käufer Interesse gab, einen Teil der Bäume stehen zu lassen und in die Projektvorhaben zu integrieren.
Sollte die Rodung dem Zweck dienen, die Fläche vor Verkauf urbar zu machen – gegebenenfalls in der Hoffnung auf eine vermeintliche Wertsteigerung. So sehen wir, dass das Gegenteil der Fall ist. Interessenten wird die Möglichkeit genommen, den alten Baumbestand in ihr jeweiliges Projekt einzubinden. Der Eingriff in den Baumbestand ist auch nach Kauf möglich.
Zusätzliche Haushaltsbelastung – Baumfällung statt Sonnensegel
Genau zwei Wochen vor der VA-Sitzung wurde vom Gemeinderat mit der Mehrheit der CDU ein Haushalt mit einem Defizit von über 3 Mio Euro beschlossen. Seitens der CDU kam die Aufforderung an die Verwaltung, so gut wie möglich in diesem Jahr zu sparen. Die Rodung des Wäldchens bedeutet Mehrkosten. Es entstehen Kosten für die Fällung der Bäume, die Auffüllung der Fläche mit Sand, der Anlegung eines Rasens und ggf einer Hecke. Diese Mehrkosten von sind nicht im gerade erst beschlossenen Haushalt eingeplant und müssten als überplanmäßige Mittel zusätzlich durch den Rat beschlossen werden, sodass das Haushaltsdefizit der Gemeinde weiter ansteigt. Der Rodungsbeschluss zeugt von einer Planungsunfähigkeit in der Haushaltspolitik. Zur Einordnung, die nun entstehenden Kosten übersteigen die Kosten für das von der Grundschule Barßel angedachte Sonnensegel, welches die CDU im Haushalt gestrichen hat, um ein Vielfaches.
Der Wohnmobilstellplatz wird unattraktiver
Direkt an das Wäldchen angrenzend liegt einer der zwei Stellplatzflächen für Wohnmobile. Aus den Gesprächen mit den Urlaubern wissen wir, dass sich viele bewusst für die Fläche unter den Bäumen entscheiden, da diese nicht so sehr einsehbar ist und es durch das Wäldchen schattiger und ruhiger ist. Gerade ältere Urlauber sind in den wärmer werdenden Sommermonaten dankbar für die kühle Brise aus dem Wäldchen. Für die Wohnmobilisten wären diese Vorteile nach der Rodung nicht mehr gegeben. Die Fläche würde an Reiz verlieren.
Kritik am Verfahren – Ausschluss der Öffentlichkeit
Auch für Unverständnis sorgt, dass die Rodung kurz vor Ende der Baumfällungszeit beschlossen wurde. Der zuständige Umweltausschuss und der Gemeinderat wurden umgangen und die Beratung fanden im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuss statt. Da wir uns aktuell nicht in Verkaufsverhandlungen befinden und auch keine drohende Gefahr davon ausgeht, das Wäldchen stehen zu lassen, sehen wir keine Rechtfertigung den Beschluss in aller Eile durchzuboxen und somit die Öffentlichkeit von der Beratung auszuschließen. Dass nur bis Ende Februar Bäume gefällt werden dürfen, ist bekannt und stellt aus unserer Sicht keinen triftigen Grund dar. Wir haben die Kommunalaufsicht eingeschaltet, um zu klären, ob dieses Vorgehen richtig ist.
Naturschutzrechtliche Bedenken
Auch haben wir die Untere Naturschutzbehörde mit der Frage kontaktiert, ob es sich unabhängig vom bestehenden Bebauungsplan bei dem Bruchwald mit Feuchtbiotop nicht um ein sich entwickeltes schützenwertes Biotop handelt. Auch sollte vorab geprüft werden, ob schon Vögel im Baumbestand nisten. Aufgrund der milden Temperaturen können schon Vögel beim Nisten beobachtet werden. Das Wäldchen besitzt einen für seine Fläche großen ökologischen Wert und wird von heimischen Arten angenommen. Insbesondere als Rückzugsort für Vögel wertet das Wäldchen die angrenzende Siedlung durch das Natur- und Gartenerlebnis auf.
Die Rodung des Wäldchens an der Soeste beim Schulzentrum war damals von der CDU angestoßen und ohne Ratsbeschluss von der Verwaltung forciert worden. Nun liegt diese Fläche wie eine Mondlandschaft brach. Der Schaden war angerichtet, eine anderweitige Nutzung der Fläche steht noch aus.
Es existieren keine Gründe für die nun durchgepeitschte Rodung des Wäldchens am Hafen – aber es gäbe genügend sachliche Gründe das Wäldchen stehen zu lassen und über seinen Verbleib erst dann öffentlich zu debattieren, wenn sich die Sachlage ändert - zum Beispiel durch einen vielversprechenden Interessenten.
Hannes Coners für Bündnis 90/Die Grünen Barßel

02.11.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2017, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2017 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 19.12.2017 aufzunehmen:
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Der Kreistag strebt eine deutliche Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Cloppenburg an. Im neuen Nahverkehrsplan ist neben den neuen Rufbus-Angeboten daher für den regelmäßigen Buslinienverkehr vorzusehen:
Gemeinden und Städte über 10.000 Einwohner_innen sind von Montag bis Sonntag im Stundentakt anzubinden. Alle anderen Gemeinden sind von Montag bis Sonntag idealerweise ebenfalls im Stundentakt, mindestens aber im Zweistundentakt anzubinden.
Die Nachbarlandkreise sind von Montag bis Sonntag idealerweise im Stundentakt, mindestens aber im Zweistundentakt anzubinden, sofern nicht bereits eine entsprechende Schienenanbindung besteht.
Die Bedienung soll mindestens von 6 bis 20 Uhr erfolgen.
Die Buslinien sind aufeinander und insbesondere auch auf den Schienenverkehrabgestimmt, um Umsteigezeiten zu minimieren.
Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten wiederholen sich stündlich bzw. zweistündlich, sodass sie leicht im Gedächtnis bleiben.
Am Wochenende wird, zumindest auf Linien mit touristischem Potenzial, die Möglichkeit einer Fahrradbeförderung angestrebt.
Alle Linien sind bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei.
Alle Linien verfügen bis zum 01.01.2022 über einen W-LAN-Zugang.
Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugflotte darf nicht höher als 8 Jahre sein.
Es wird die Einrichtung zwei neuer Linien Westerstede-Ocholt – Barßel – Saterland – Friesoythe – Bösel – Garrel – Cloppenburg und Meppen – Haselünne – Herzlake – Löningen – Lastrup – Cloppenburg durch eine Aufnahme in das Programm zur Förderung von landesbedeutsamen Buslinien angestrebt. Diese Linien müssen mindestens im Stundentakt und an Werktagen von 6 bis 23 Uhr verkehren.
Zur Erreichung der genannten Ziele ist im Nahverkehrsplan zu hinterlegen, dass wettbewerbliche Vergabeverfahren durchzuführen sind. Die auszuschreibenden Linienbündel sind einschließlich des Zeitpunktes der beabsichtigten Inbetriebnahme zu definieren.
Alle bestehenden und zukünftigen Linien, ausgenommen Disco-Busse, Busse zum Stoppelmarkt in Vechta oder vergleichbare Sonderlinien, sind je einem Linienbündel zuzuordnen.“
Begründung:
Die aktuelle Situation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Cloppenburg ist deutlich verbesserungswürdig. Vermutlich dürfte es in Deutschland nur wenige weitere Landkreise geben, in denen die Busse derart selten unterwegs sind. Wer beispielsweise an einem Sonntag von Löningen nach Cloppenburg mit dem ÖPNV fahren möchte, erhält von der elektronischen Fahrplanauskunft den Vorschlag, am Montag (!) zu fahren – denn am Sonntag fährt fast kein Linienbus durch den Landkreis. Mit dem kommenden Nahverkehrsplan müssen daher entscheidende Weichen für eine Verbesserung gestellt werden. Nach unserem Kenntnisstand ist inzwischen der Entwurf eines neuen Nahverkehrsplans erstellt worden, der dem Kreistag bisher jedoch noch nicht vorgelegt wurde. Letztmalig hatte der Kreistag im Jahr 2003 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bis zum 31.12.2008 beschlossen.
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Nahverkehrsplans werden die neuen Rufbus-Angebote sein, die wir sehr begrüßen. Diese neuen Rufbusse werden aber insbesondere für die innergemeindlichen Verbindungen und nur in einem sehr begrenzten Umfang für regionale Verbindungen über Gemeindegrenzen hinweg geschaffen. Diese regionalen Verbindungen über Gemeindegrenzen hinweg sind aber ebenso unverzichtbar für einen attraktiven ÖPNV. Daher bedarf es unbedingt auch eines Ausbaus des regelmäßigen Buslinienverkehrs – zumal ansonsten die Wirkung der neuen Rufbus-Angebote nur zu einer sehr überschaubaren Qualitätssteigerung führen wird. Vor diesem Hintergrund schlagen wir einige Mindeststandards für ein tragfähiges ÖPNV-Netz im Landkreis Cloppenburg vor, die im neuen Nahverkehrsplan festgeschrieben werden sollen.
Das bisher angewendete Primat der Eigenwirtschaftlichkeit sollte dabei durch das Primat der hohen Qualität des ÖPNV-Angebots ersetzt werden. Hinzu kommt, dass für den Abruf von Landesmitteln zur Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien ein wettbewerbliches Vergabeverfahren erforderlich sein dürfte. Dies schließt nicht aus, dass ein Unternehmen anbietet, ein Linienbündel eigenwirtschaftlich zu bedienen. Beispielsweise ist das im Landkreis Ammerland bei einem von drei Linienbündeln der Fall.
Zur Vermeidung von „Rosinenpickerei“ und zur Reduzierung der Kosten für den Landkreis sind alle Linien, außer bestimmte Sonderlinien, je einem Linienbündel zuzuordnen. Bevor Vergabeverfahren stattfinden können, sind die Laufzeiten der entsprechenden Genehmigungen zu harmonisieren.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann - Dr. Irmtraud Kannen - Ulla Thomée
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