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16.03.19 –
Der Austritt Großbritanniens aus der EU rückt näher. Viele in Deutschland lebende Britinnen und Briten sorgen sich um ihre Aufenthaltserlaubnis. Kommt es zu einem Ausstieg ohne Abkommen, haben britische Staatsangehörige in Deutschland nur drei Monate Zeit, ihren Aufenthaltsstatus zu sichern.
„Vor zwei Jahren war der Ausstieg eines EU-Landes aus der Eurozone noch ein ferner Gedanke. Nun aber geraten Lebenspläne, die sich auf Basis der europäischen Gemeinschaftsidee entwickelten, in existenzielle Bedrohung. Bei uns im Landkreis Cloppenburg leben nach Angaben der Kreisverwaltung derzeit 51 britische Staatsbürger*innen, die ihr Leben komplett ändern müssen, wenn es zum harten Brexit kommt. Die Ausländerbehörde ist aufgefordert, unverzüglich und und umfassend über die Folgen und geplante Regelung des Bundesministeriums zu informieren“, fordert Stephan Christ vom Kreisvorstand der Cloppenburger Grünen.
„Viele britische Staatsangehörige, die seit Jahren in Deutschland leben und Teil unserer Gesellschaft geworden sind, sind zutiefst verunsichert. Verständlicherweise“, so Filiz Polat, migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. „Im Falle eines harten Brexits wird es harte aufenthaltsrechtliche Einschnitte geben. Waren die Britinnen und Briten als EU-Bürger*innen den deutschen Staatsangehörigen beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beim Familiennachzug bzw. Thema Freizügigkeit gleichgestellt, ändert sich dies mit einem harten Brexit schlagartig. Denn das Vereinigte Königreich gilt dann als Drittstaat“, so Polat.. Die starke Verunsicherung zeige sich auch an der hohen Nachfrage an Einbürgerungstests in Niedersachsen, die zu einem Großteil auf britische Staatsangehörige zurückgehe.
Die Bundesregierung plant, den Aufenthaltsstatus der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen ab dem 29. März, nach aktuellem Stand der voraussichtliche Austrittstermin Großbritanniens aus der EU, um drei Monate zu verlängern. Den Betroffenen bliebe dann Zeit bis zum 29. Juni dieses Jahres, ihren aufenthaltsrechtlichen Titel zu klären. Damit gingen aber auch Fragen zur Rechtsposition der Betroffenen einher: Der Arbeitsmarktzugang für Britinnen und Briten soll zwar erleichtert werden, dennoch stünden die Menschen in anderen Fragen wie dem Kindergeldanspruch oder dem Familiennachzug schlechter da als EU-Bürger*innen. Letzterer würde wie bei allen anderen Drittstaatsangehörigen auf die Kernfamilie beschränkt.
Michael Jäger
Geschäftsführer KV Cloppenburg
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