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09.05.16 –
Die Unterzeichnenden fordern die Verantwortlichen in der Politik, vor allem Herrn Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, die Bundesregierung, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, die Landesregierung und den Landtag Niedersachsens sowie die Landkreise Cloppenburg und Emsland auf, das im Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) aufgenommene Projekt B213-G10-NI (vierstreifiger Neu- und Ausbau der E233 auf ca. 88 km) aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen.
Das Projekt wurde ursprünglich 2003 im Zuge der damaligen BVWP-Vorbereitungen wie alle anderen Projekte vorgeschlagen und bewertet. Mit seinem Nutzen-Kosten-Verhältnis von nur 0,2 schaffte es die Kriterien zur Aufnahme in den BVWP nicht. Erst durch das „Korrigieren“ der NKV-Zahl zu 1,0 „auf politische Anweisung“ ohne weitere Projekt-Untersuchung wurde es in den BVWP 2003 aufgenommen. Das Verkehrsaufkommen auf der vorhandenen zweistreifigen Strecke wurde damals mit für zweistreifige Bundesstraßen normalen ca. 16.800 Fahrzeugen/24 h ermittelt.
Die darauf folgende Verkehrswirtschaftlichkeitsuntersuchung prognostizierte aufgrund der Daten einer neu eingerichteten Verkehrszählstelle, welche statistische Ausreißerzahlen lieferte, ein nunmehr auf 4,6 erhöhtes NKV (Faktor 23 zum ursprünglichen NKV von 0,2). Dieses NKV wurde vom unabhängigen Verkehrswissenschaftler Prof. Dr.-Ing. Gert Marte nach wissenschaftlich aktuellen Kriterien überprüft und auf nur noch 1,03 korrigiert.
Im Referentenentwurf zum BVWP 2030 wird das NKV dieses Projektes mit nur noch 2,1 eingestuft, wodurch es zu den acht unwirtschaftlichsten Straßenbauprojekten Niedersachsens gehört. Die im Entwurf ausgewiesen hohe Umweltbelastung durch dieses Ausbauprojekt schlägt sich durch ausgewiesene mind. 111,3 Millionen Euro Umweltschäden, große Naturschutzflächen-Verletzungen, sehr großen Flächenverbrauch und weitere Belastungsfaktoren nieder. Daher hat das Umweltbundesamt empfohlen, das Projekt B213-G10-NI aus dem BVWP 2030 zu streichen.
Die Projektbeschreibung zu Projekt B213-G10-NI im PRINS weist aus, dass im Bezugs- wie im Planfall 2030 mit nur noch max. 15.000 Fahrzeugen/24 h gerechnet wird. Somit findet von 2003 bis 2030 eine Verringerung der Fahrzeugzahlen statt, wodurch der Neu- und Ausbau der Strecke ebenfalls nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Die automatischen Zählstellen an der Strecke zeigen schon jetzt z.T. deutlich geringere Fahrzeugzahlen/24 h (Bundesanstalt für Straßenwesen, letzte Zahlen von 2014). Schon der DIW-Wochenbericht 50/2009 wies deutlich darauf hin, dass die Verkehrszahlen in Deutschland prinzipiell stabil bleiben.
Die Kosten dieses Projekts sind von ursprünglich 218,3 Millionen Euro auf mittlerweile 719,1 Millionen Euro (Stand 2014) zuzüglich mindestens 111,3 Millionen Euro bezifferter Umweltschäden und weiterer unbezifferter Umweltschäden angewachsen. Somit sind die Projektkosten mit derzeit ca. 830,4 Millionen Euro schon auf fast das Vierfache der ursprünglichen Planung angestiegen. Die Planungskosten von ursprünglich 6 Millionen Euro sind auf mittlerweile ca. 12,5 Millionen Euro angewachsen, also auf mehr als das Doppelte. Die Kostenentwicklung dieses Projekts ist außer Kontrolle.
Die Strecke hat eine nur marginale Netz-Bedeutung als niedrige Europastraße E233 und trägt kaum zum Netzschluss zwischen der A1 und den Niederlanden bei. Die meisten Transit-Lkw, die die Relation von den ARA-Häfen (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) zu den Hansehäfen (Bremen, Hamburg, Kiel) sowie weiter ins Baltikum und nach Skandinavien nutzen, nutzten vor Einführung der Lkw-Maut 2005 in Deutschland die vorhandenen Autobahnen A1 und A30. Ab 2005 waren Maut-Ausweichverkehre auf der E233 zu verzeichnen, wie sie auch im Mautbericht der Bundesregierung 2007 klar dargestellt wurden. Nach Einführung der Maut auf vierstreifigen Bundesstraßenabschnitten ab 5 km wurden auch die bereits vierstreifig ausgebaute Anbindung der E233 an die A31 bei Meppen und die vierstreifig ausgebaute Ortsumgehung Cloppenburg bemautet.
Die stetige Weigerung der Landkreise Cloppenburg und Emsland, die beplante E233-Strecke ab 2006 nach Einführung der Verkehrsregelungsmöglichkeiten zur Verhinderung von Maut-Ausweichverkehren mit entsprechenden Durchfahrverboten für Transitverkehre auszustatten, hat nach den Annahmen der offiziellen Wirtschaftlichkeitsstudie und der offiziellen Verkehrswirtschaftlichen Untersuchung zum Projektausbau zur Refinanzierung durch Mauteinnahmen bis heute schon einen volkswirtschaftlichen Schaden durch entgangene Maut-Einnahmen von ca. 200 bis 400 Millionen Euro verursacht.
Aufgrund des ausgewiesenen verringerten Verkehrsaufkommens bis 2030 ist davon auszugehen, dass mit Einführung der flächendeckenden Lkw-Maut sowie der Erweiterung der Lkw-Mautpflicht auf alle Lkw ab 3,5 to ab 2020 die Zahl der Maut-Ausweichverkehre nochmal drastisch abnehmen wird. Die nachweislich nur ca. 13 km kürzere Strecke von Amersfoort (NL) bis zur A1-Anschlussstelle bei Cloppenburg-Emstek via E233 (235 km) im Vergleich zu der Verbindung über die Autobahnen A1 und A30 (248 km) allein ist nach unseren Befragungen verschiedenster Transit-Lkw-Fahrer und Spediteure nicht der Grund, warum einige von ihnen die E233 zur Zeit noch bevorzugen. Es seien vor allem die Maut-Ersparnis und die geringeren Fahrzeug- und Geschwindigkeitskontrollen.
Der Ausbau würde wertvolle landwirtschaftliche Flächen von mindestens 1.100 bis 1.200 ha in einer Region vernichten, die von Landwirtschaft und von der Landwirtschaft nachgelagerten Wirtschaft und Dienstleistungen lebt. Gewachsene dörfliche Strukturen in der ländlich geprägten Region mit hohem touristischem Wert würden zerschnitten. Wichtige FFH- und Natura-2000-Gebiete würden verletzt oder vernichtet.
Die Landkreise Cloppenburg und Emsland gehören zu den Landkreisen Deutschlands mit den besten Wirtschaftskennzahlen. In Eigendarstellungen nennen sie sich »Boomregion«, sprechen z.T. von Vollbeschäftigung und haben tatsächlich sehr niedrige Arbeitslosigkeitszahlen. In einer Studie über die Zusammenhänge zwischen Arbeitslosigkeit und Autobahnen in Bayern wurde 2009 festgestellt, dass strukturelle Unterschiede nicht durch die Entfernung zu Autobahnen erklärbar sind. Offensichtlich sind hierfür andere Standortfaktoren ungleich bestimmender.
Durch die langjährigen Vorplanungen nebst Anpassungen des Regionalen Raumordnungsprogramms und des Landesraumordnungsprogramms für den vierstreifigen Neu- und Ausbau der E233 sind Planungskorridore geschaffen worden, durch die die hiesige Landwirtschaft sich innerhalb dieser Planungskorridore über lange Zeiträume nicht mehr verändern darf. Damit bewirkt das E233-Ausbauprojekt schon in der Planungsphase (neben den schon erwähnten entgangenen Mauteinnahmen) einen weiteren wirtschaftlichen Schaden, in keinem Falle aber einen Nutzen für die Region oder die Netzwerkfunktion der Strecke.
Fazit:
Der Bundesverkehrswegeplan 2030 enthält viele notwendige und wichtige Projekte, deren Umsetzung auch die Unterzeichnenden begrüßen. Das Projekt B213-G10-NI gehört nicht dazu. Es gehört zu den acht schlechtesten Projekten und hat so gut wie keine Entlastungswirkung. Das Umweltbundesamt empfiehlt ebenfalls dringend seine Streichung aus dem BVWP 2030. Die Landkreise Cloppenburg und Emsland sowie das gesamte Verkehrsnetz Deutschlands sind auf eine vierstreifig neu- oder ausgebaute E233 nicht angewiesen.
Gezeichnet,
Kategorie
E233 | Presse | Verkehrswende
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