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PM: Grüne/UWG wollen Anspruch der Bürger*innen auf Informationen rechtlich absichern

13.01.17 –

Verärgert reagieren die Kreistagsabgeordneten Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée und Fabian Wesselmann (Gruppe Grüne/UWG) auf die Weigerung der Kreisverwaltung, eine Anfrage des Garreler Ratsherrn Tobias Bohmann zur Schülerbeförderung zu beantworten. Laut Medienberichten habe die Kreisverwaltung über ihre Pressestelle mitteilen lassen, dass es für Ratsmitglieder kein Auskunftsrecht in Kreisangelegenheiten gebe und mangels Informationsfreiheitsgesetz auch für Bürger*innen kein Rechtsanspruch auf eine Beantwortung von Anfragen bestehe. Dr. Irmtraud Kannen kritisiert: "Das Selbstverständnis, das die Kreisverwaltung hier an den Tag legt, ist wirklich sehr bedenklich.”

Die Gruppe fordert nun eine schnelle Reaktion des Kreistages, um einen Anspruch der Bürger*innen auf Informationen rechtlich abzusichern. "Der Zugang zu Informationen und die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten”, betont Ulla Thomée. Da aber die dringend notwendige Verabschiedung eines entsprechenden Transparenzgesetzes auf Landesebene, das auch die Kommunen betreffen würde, leider immer noch nicht konkret absehbar sei, müsse man sich vorläufig mit einer kommunalen Satzung behelfen. Daher hat die Gruppe nun den Entwurf einer sogenannten Informationsfreiheitssatzung für den Landkreis Cloppenburg vorgelegt und eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Kreistages beantragt.

Der 16 Paragraphen umfassende Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung verschafft den Einwohner*innen des Landkreises Cloppenburg einen Anspruch auf Zugang zu Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises des Landkreises. "Dabei soll eine Kontrolle der ,Informationsbegierigen' gerade nicht stattfinden, weshalb entsprechende Anträge auch nicht begründet werden müssen”, erläutert Fabian Wesselmann. “Wir wollen das Prinzip umdrehen: Nicht der/die Bürger*in muss sich für seine/ihre Fragen rechtfertigen, sondern die Verwaltung muss sich für die Verweigerung von Informationen rechtfertigen." Ferner werde die Kreisverwaltung verpflichtet, den Zugang zu Informationen zu erleichtern und zu unterstützen. Unabhängig von Anträgen der Bürger*innen soll zudem eine aktive Informationspolitik der Verwaltung über die elektronische Veröffentlichung von Informationen gefördert werden.

Gleichzeitig regelt der Satzungsentwurf die Bereiche, in denen der Aktendeckel aus wichtigen Gründen geschlossen bleiben muss. So sind zahlreiche Bestimmungen insbesondere zum Schutz öffentlicher Belange, des behördlichen Entscheidungsprozesses, personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enthalten. Die Idee von derartigen Informationsfreiheitssatzungen ist dabei nicht neu: Allein in Niedersachsen haben nach Darstellung der Gruppe unter anderem die Städte Braunschweig, Göttingen, Lingen (Ems) und der Landkreis Hameln-Pyrmont in der Vergangenheit Informationsfreiheitssatzungen beschlossen, auf denen der von der Gruppe eingebrachte Entwurf basiere.

Zustimmung erhalten die Jusos von den Kreistagsabgeordneten im Übrigen für ihre Forderungen nach einer Überprüfung der Schülerbeförderung: “Unser Ziel ist eine freie Schülerbeförderung für alle - ebenso ist es notwendig, dass mehr Sitzplätze zur Verfügung stehen”, erklärt Dr. Irmtraud Kannen. Die Gruppe begrüße es daher ausdrücklich, wenn die Schülerbeförderung nun erneut zum Gegenstand der Beratungen im Kreistag werde.

________________________
Fabian Wesselmann
Kreistagsabgeordneter des Landkreises Cloppenburg

Gruppe GRÜNE/UWG


Zur Mühle 4
49688 Lastrup

Telefon: 04472 9329093
Fax: 04472 932739
Mobil: 0151 17227121

E-Mail: mail@remove-this.fabian-wesselmann.de
Internet: www.fabian-wesselmann.de

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Kreistag | Presse

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