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Kreistag: Auswirkungen des BVerwG-Urteils auf Genehmigungen zu Planungsverfahren

Anfrage (beantwortet 16.08.2024)

29.07.24 – von Ulf Dunkel, Fraktionsvorsitzender

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Noch laufende Planungen sind demnach zwingend in das Regelverfahren zu überführen, bereits abgeschlossene Verfahren, die sich aber noch innerhalb der Jahresfrist des § 215 BauGB befinden, können mittels eines ergänzenden Verfahrens geheilt werden.

Da der Landkreis hier Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungsplanung ist, frage ich vor diesem Hintergrund:

  1. Gibt es derzeit laufende Genehmigungen zu Außenbereichsplanungen, die von diesem Urteil betroffen sind und falls ja, welche?
  2. Gibt es bereits abgeschlossene Verfahren, die sich aber noch innerhalb der Jahresfrist befinden? Falls ja, welche?

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Dunkel
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender

 


 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anfrage der GRÜNE-Kreistagsfraktion lautet:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 18. Juli 2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Noch laufende Planungen sind demnach zwingend in das Regelverfahren zu überführen, bereits abgeschlossene Verfahren, die sich aber noch innerhalb der Jahresfrist des § 215 BauGB befinden, können mittels eines ergänzenden Verfahrens geheilt werden.
Da der Landkreis hier Genehmigungsbehörde für die Flächennutzungsplanung ist, frage ich vor diesem Hintergrund:

1. Gibt es derzeit laufende Genehmigungen zu Außenbereichsplanungen, die von diesem Urteil betroffen sind und falls ja, welche?

2. Gibt es bereits abgeschlossene Verfahren, die sich aber noch innerhalb der Jahresfrist befinden? Falls ja, welche?


Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Derzeit laufen keine F-Plan Genehmigungen beim Landkreis Cloppenburg, die von dem BVerwG-Urteil zum § 13b Satz 1 BauGB betroffen sind.

2. Dem Landkreis Cloppenburg ist nicht bekannt, dass abgeschlossene Verfahren sich noch innerhalb der Jahresfrist des § 215 BauGB befinden.


Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Johann Wimberg

Kategorie

Anfragen | Kreistag | Recht | Umweltschutz

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