Wir sind die Grünen in Barßel und setzen uns im Gemeinderat und im Kreistag für die Barßeler Belange ein. Mit Veranstaltungen vor Ort bringen wir Menschen zusammen, wollen informieren und neue Ideen zusammen erarbeiten.
Wir setzen uns für gute Bildung ein – mit einer starken IGS (Integrierte Gesamtschule) und fairen Chancen für alle Kinder. Im Gemeinderat stehen wir für transparente Entscheidungen, behalten das Gemeinwohl im Blick und wollen mit sozialer Wohn- und Energiepolitik das Leben bezahlbar halten.
Du willst etwas in Barßel bewegen oder einfach mitreden? Dann komm' gerne auf uns zu. Wir treffen uns regelmäßig digital und einmal im Monat vor Ort – unkompliziert und offen für alle. Egal, ob Du einfach reinschnuppern, mitdiskutieren oder aktiv mitgestalten möchtest: Wir freuen uns auf Dich.
Wir haben den Anspruch, Kommunalpolitik als Sprachrohr für alle Bürgerinnen und Bürger zu verstehen und die verschiedenen Lebensrealitäten in unserem Einsatz im Gemeinderat und Kreistag abzubilden. Daher freuen wir uns, dass wir sowohl für die Gemeinde Barßel als auch für den Kreistag zwei starke Teams vorstellen können. Für die Gemeinde Barßel treten 13 Kandidierende an. Im Kreistag Cloppenburg wollen 10 Kandidierende aus Barßel und dem Saterland sich für ihre Nachbarn und ihre Heimat auf Kreisebene einsetzen und gemeinsam die Zukunft zum Besseren gestalten.
Unsere Kandidierenden für Barßel und den Kreistag Cloppenburg
Hier klicken, um das komplette Wahlprogramm für die Gemeinde Barßel zu sehen. (In Kürze verfügbar.)
Hier geht's zum GRÜNE-Wahlprogramm für den Kreistag Cloppenburg.
Du möchtest Kontakt zu uns aufnehmen? Schreib' uns einfach eine E-Mail. Wir melden uns bei dir!
01.08.22 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und §10 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Gemeinde Barßel bitten wir um eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage als auch um die Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 14.11.2022.
Am 20.07.2022 hat das Nds. Kultusministerium die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen und Tageseinrichtungen für Kinder veröffentlicht. Es handelt sich um eine Neuauflage/Fortführung der Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen vom 30.08.2021. Die Antragsstellung ist bis zum 31.10.2022 möglich. Die Vergabe der Förderung erfolgt über ein Windhundprinzip.
Die Richtlinie sieht u. a. die Förderung von
in Schulen und Tageseinrichtungen für Kindern vor.
Eine Förderung ist u. a. für Schulräume möglich, in denen Schülerinnen und Schüler regelmäßig unterrichtet werden. Die neue Richtlinie sieht darüber hinaus vor, auch die Räume zu berücksichtigen, in denen sich regelmäßig viele Personen während des Schulbetriebes und/oder während der Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege gleichzeitig aufhalten, z. B. Lehrerzimmer, Aufenthaltsräume, Besprechungsräume.
Für eine Förderung von Luftfiltern ist eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit der Räume weitere Voraussetzung.
Eine Beantragung der Förderung von bis zu 80% ist ohne Höchstbetrag bis zum 31.10.2022 möglich. Luftfiltergeräte werden mit bis zu 4.000 €, CO2-Ampeln mit bis zu 250 € gefördert.
Vor dem Hintergrund der neu aufgelegten Förderrichtlinie und zu befürchtenden Anstieg der Corona-Zahlen im Herbst, würden wir gerne wissen:
Wurden die Schulen in kommunaler Trägerschaft über das Förderprogramm informiert und Bedarfe abgefragt?
Wie viele Luftfiltergeräte und CO2-Ampeln wurden über das Förderprogramm 2021 beantragt und beschafft?
Wenn keine Geräte beschafft wurden:
Was waren die Gründe für die Nichtteilnahme am Förderprogramm?
Welche alternativen Maßnahmen wurden getroffen?
Bedarf an Luftfiltergeräten: Wie viele Räume in den Schulen sind nur eingeschränkt belüftbar?
Ist es geplant, aufgrund der Erweiterung der Förderrichtlinie auf weitere Räume, einen Antrag auf Förderung zu stellen? Wenn ja:
Wie viele Luftfiltergeräte und CO2-Ampeln sollen beschafft werden?
Die Förderrichtlinien vom 20.07.2022 und 30.08.2021 sowie eine Gegenüberstellung sind als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes Coners
Medien
Kategorie