06.01.25 –
Derzeit sind Bürger:innen nicht mehr and der Entscheidung beteiligt, ob Laterne in ihrer Straße nachgerüstet werden sollen. Zahlen müssen sie aber bis zu 90% der Gesamtkosten.
Dabei galt bis 2022, dass Anlieger:innen in die Entscheidung um den Ausbau der Straßenbeleuchtung mit einbezogen wurden. Stimmten 50% für den Ausbau, konnte der Gemeinderat diesen beschließen. Es galt:
"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden."
In 2022 beantragte die Fraktionsgruppe CDU/FDP den Ausbau der Straßenbeleuchtung in den alten Siedlungsgebieten und die Streichung der 50%-Regel. Damit kippte die CDU/FDP die bisherige Mitbestimmung.
Unserer Meinung nach ist dieser Antrag und die darfhin erfolgte Entscheidung unnötig, denn der bedarfsorientierte Ausbau wäre auch mit der 50%-Regel und ohne den Antrag erfolgt. Dabei war die 50%-Regel sinnvoll und schützte vor unnötigem Ausbau und finanziellen Belastungen.
Wir fordern die Rückkehr zur 50%-Regel. Wir sollten Bürgerbeteiligungen stärken und Entscheidungen mit und für unsere Bürger:innen treffen.
Im Rat setzt sich unser Vertreter Hannes Coners für mehr Bürgerbeteiligung und dafür ein, dass es wieder gilt:
"Wer zahlen muss, darf auch mitentscheiden".

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