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19.05.14 –
Pressemitteilung zu Schlachttierkörperuntersuchungen
Am 14.5. beschloss ein fraktionsübergreifendes Bündnis aus CDU, SPD, Grünen und FDP die Landesregierung darin zu unterstützen, sich beim Bund für schärfere nationale Regelungen als die von der EU ab Juni vorgesehenen zur Kontrolle von Schlachttierkörpern einzusetzen.
Im Bericht von hallo Niedersachsen vom 15.5. erfahren wir, dass beim Landkreis Cloppenburg die neue Regelung nicht so kritisch gesehen wird. Begründet wird dies durch die Lebensmittelketteninformationen, die Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere, zu Wartezeiten aufgrund des Einsatzes von Tierarzneimitteln sowie die Produktionsdaten des Betriebes und Angaben des Hoftierarztes beinhalten.
Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt Wert darauf, dass die Erklärung des Landkreises nicht in ihrem Namen abgegeben worden ist. Die Grünen unterstützen den Protest der Landtagsfraktionen gegen die EU-Verordnung, weil
Da es beim Landkreis Cloppenburg das größte Veterinäramt Deutschlands gibt, hat der Landkreis auch einigen Einfluss auf die Definition der nationalen Entscheidungsspielräume und Handlungskonzepte von Veterinärbehörden.
Im Sinne des Verbraucherschutzes und der Absicherung sozialer Arbeitsbedingungen amtlicher Fleischkontrolleure sollte die Untersuchungszeit von 50 Sekunden pro Schwein nicht unterschritten werden und der Anschnitt des Schlachtkörpers beibehalten werden.
Cloppenburg, den 19.5.2014
Dr. Irmtraud Kannen
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