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17.08.18 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Mitarbeiter_innen sind beim Landkreis Cloppenburg derzeit beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Teil-/Vollzeit-Beschäftigung)?
2. Wie viele der genannten Arbeitsplätze sind mit Menschen mit Behinderungen besetzt?
3. Ist es möglich, dass die Posten der a) Dezernenten und b) Amtsleiter_innen in Teilzeit ausgeübt werden (bitte einzeln beantworten)? Falls nein: Warum nicht?
4. Wie viele der Posten der a) Dezernenten und b) Amtsleiter_innen werden aktuell in Teilzeit ausgeübt (bitte a) und b) einzeln nennen)?
5. Was war die durchschnittliche Beurteilungsnote von beschäftigten a) Vollzeitkräften und b) Teilzeitkräften im letzten obligatorischen Beurteilungsdurchgang (bitte einzeln nennen)? Ergibt sich im Vergleich eine Abweichung? Falls ja: Womit erklären Sie sich diese Abweichung und wie soll eine Minderung erreicht werden?
6. Was war die durchschnittliche Beurteilungsnote von beschäftigten a) Frauen und b) Männern im letzten obligatorischen Beurteilungsdurchgang (bitte einzeln nennen)? Ergibt sich im Vergleich eine Abweichung? Falls ja: Womit erklären Sie sich diese Abweichung und wie soll eine Minderung erreicht werden?
7. Wie viele der Beurteiler_innen im letzten obligatorischen Beurteilungsdurchgang waren Frauen, wie viele waren Männer (bitte einzeln nennen)?
8. Wie kommt der Landkreis seiner Fürsorgepflicht nach, wenn Mitarbeiter_innen während ihrer Dienstzeit bedroht werden?
9. Wie kommt der Landkreis seiner Fürsorgepflicht nach, wenn bei Mitarbeiter_innen eine Sucht (Alkohol, Spielsucht, Tabletten etc.) zu erkennen ist?
10. Wie kommt der Landkreis seiner Fürsorgepflicht nach, wenn Mitarbeiter_innen unter psychischen Erkrankungen leiden?
11. Wie verhindert der Landkreis Mobbing innerhalb der Mitarbeiterschaft?
12. Werden vom Landkreis anonymisierte Bewerbungsverfahren durchgeführt? Falls nein: Warum nicht? Wird dies beabsichtigt?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Ulla Thomée, Dr. Irmtraud Kannen, Fabian Wesselmann
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