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Atom-Endlagersuche: Fachleute und Bürger*innen einbinden

24.03.21 –

Die Kreismitgliederversammlung (KMV) von Bündnis 90/Die Grünen hat den Landkreis aufgefordert, Fördermittel für ein öffentliches Beteiligungsverfahren bei der Standortsuche nach einem atomaren Endlager zu beantragen. Einen entsprechenden Beschluss haben die Mitglieder einstimmig gefasst.

Anlass ist, dass der Landkreis Cloppenburg - wie fast alle anderen Landkreise in Niedersachsenauch - in die Standortauswahl einbezogen ist und sich daher mit dieser auseinandersetzen muss. Wir wünschen uns ein Endlager im Kreisgebiet ausdrücklich nicht, stellen uns aber einer ehrlichen, wissenschaftlichen Prüfung.

Das Land hat für das Jahr 2021 einen Fördertopf von 500.000 Euro aufgelegt, um Kommunen dabei zu unterstützen, Fachgutachten zu erstellen und Informationsveranstaltungen vor Ort für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Die Förderung richtet sich an alle Kommunen, in denen von der Bundesgesellschaft für Endlagerung ein oder mehrere Teilgebiet(e) ausgewiesen wurden – also auch Cloppenburg – wo potentiell als Endlagerstandort geeignete Gesteinsformationen identifiziert wurden. Die Kommunen können bis Ende April verbindliche Interessenbekundungen einreichen.

Um fachliche Expertise einzubinden und ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen, erwarten wir, dass die von Landesseite bereitgestellten Mittel abgerufen werden, um vor Ort fundiert mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung eine qualifizierte Bewertung vornehmen zu können.

Vor diesem Hintergrund fordern die Grünen den Landrat des Landkreises Cloppenburg auf,
1. den Standortauswahlprozess für ein atomares Endlager intensiv zu begleiten und sich für eine Auswahl allein nach fachlichen Kriterien einzusetzen,
2. die Einwohner*innen, Akteure der Zivilgesellschaft, Städte und Gemeinden sowie den Kreistag über den weiteren Fortgang ständig zu informieren und an der Positionierung des Landkreises im Standortauswahlprozess zu beteiligen (etwa durch geeignete Veranstaltungen oder Online-Beteiligungsformate),
3. externen Sachverstand für die Begleitung des Standwortauswahlprozesses hinzuzuziehen und
4. bis Ende April gegenüber dem Niedersächsischen Umweltministerium eine verbindliche Interessenbekundung hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln für die Begleitung des Standortauswahlprozesses abzugeben.

Cloppenburg, 24.3.2021

 

 

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