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Kosten für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233

Anfrage gem. § 56 NKomVG

02.11.16 – von Fabian Wesselmann –

Sehr geehrter Herr Landrat,
die Ems-Vechte-Welle berichtet auf ihrer Website mit Datum vom 31.10.2016 wie folgt über die Kosten für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233:

„Der Ausbau der E233 könnte am Ende mehr als eine Milliarde Euro kosten. Das sagte der emsländische Landrat Reinhard Winter gestern Abend bei der Verabschiedung der ausscheidenden Kreistagsmitglieder. Am Ende könne der vierstreifige Ausbau brutto eine Milliarde Euro kosten, so Winter. Derzeit gehen Schätzungen noch von rund 850 Millionen Euro aus.“ 1)

Vor diesem Hintergrund bitten wir gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Mit welchen aktualisierten Gesamtkosten rechnen Sie derzeit für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233?

  2. Teilen Sie die in dem Medienbericht dargestellte Auffassung Ihres emsländischen Amtskollegen, dass „[der] Ausbau der E233 [...] am Ende mehr als eine Milliarde Euro kosten [könnte]“?

  3. Mit welchen aktualisierten Kosten rechnen Sie derzeit für die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233
    a) bis zum Planfeststellungsbeschluss?
    b) bis zur Unanfechtbarkei t des Planfeststellungsbeschlusses?

  4. Auf welche Höhe würde sich der Anteil des Landkreises Cloppenburg an den Planungskosten
    a) bis zum Planfeststellungsbeschluss belaufen?
    b) bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses belaufen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée

 

1) Text abrufbar unter www.emsvechtewelle.de/news/kostet-e233-ausbau-mehr-als-1-mrd--29409.html (letzter Zugriff am 01.11.2016).

 


An die Mitglieder des Kreistages

Cloppenburg, 07.12.2016

Schriftliche Anfrage des Kreistagsabgeordneten Fabian Wesselmann für die Gruppe Grüne/UWG
Anfrage gem. § 56 NKomVG – Kosten für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage der Kreistagsgruppe Grüne/UWG wird wie folgt beantwortet:

1. Mit welchen aktualisierten Gesamtkosten rechnen Sie derzeit für den geplanten vierstreifigen Ausbau der E 233?

Die Kosten für die Realisierung des vier streifigen Ausbaus sind mit der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 mit 719,1 Mio. Euro festgestellt worden. Zu dieser Kostenberechnung müssen noch die Preissteigerungen seit der Aufstellung in 2013 hinzugerechnet werden.

Die Straßenbaumaßnahme ist eine Investition der Bundesrepublik Deutschland in die Verkehrsinfrastruktur. Von Kostensteigerungen kann erst nach Beginn der Maßnahme gesprochen werden, wenn die Höhe der Gesamtausgaben abschließend vom Bund festgelegt wurde.

2. Teilen Sie die in dem Medienbericht dargestellte Auffassung Ihres emsländischen Amtskollegen, dass „[der] Ausbau der E 233 [...] am Ende mehr als eine Milliarde Euro kosten [könnte]“?

Die heute bekannten Kosten entstammen aus Kostenberechnungen. Preissteigerungen und Planungsänderungen können sicherlich zu einer Erhöhung des Investitionsrahmens führen. Was im Verlauf des Planungsprozesses und in den anstehenden Genehmigungsverfahren auftreten wird, wann der Bau erfolgen wird und wie hoch bis dahin die allgemeinen Preissteigerungen ausfallen, lässt sich derzeit jedoch nicht verlässlich abschätzen. Dass die Kosten auf mehr als eine Milliarde Euro ansteigen, ist sicherlich möglich, aber nicht vorhersagbar.

3. Mit welchen aktualisierten Kosten rechnen Sie derzeit für die Planung des vierstreifigen Ausbaus der E 233
a) bis zum Planfeststellungsbeschluss?
b) bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses?

Die Kosten für die Planung bis zum Beginn der Planfeststellungsverfahren werden zurzeit auf 14,4 Mio. Euro geschätzt. Abhängig vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens und von eventuellen Klagen können sicherlich weitere Kosten entstehen. Die Höhe ist derzeit jedoch nicht verlässlich abzuschätzen.

4. Auf welche Höhe würde sich der Anteil des Landkreises Cloppenburg an den Planungskosten
a) bis zum Planfeststellungsbeschluss?
b) bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses belaufen?

Im INTERREG IV A-Projekt, welches ein Volumen von rund 6,0 Mio. Euro hat, ist der Landkreis mit ca. 0,65 Mio. Euro beteiligt. Die darüber hinausgehenden Kosten tragen die Landkreise Cloppenburg und Emsland jeweils zur Hälfte. Daraus ergibt sich eine jeweilige Beteiligung der Landkreise in Höhe von 4,2 Mio. Euro, so dass sich der Anteil des Landkreises Cloppenburg auf rund 4,85 Mio. Euro beläuft. Bei einem tatsächlichen vierstreifigen Ausbau der E233 erstattet der Bund dem Land den Planungsaufwand pauschal mit 2% der Baukosten. Aus diesen Mitteln hat das Land den Landkreisen Cloppenburg und Emsland die Erstattung der Planungskosten nach Umsetzung der Baumaßnahme zugesagt.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Johann Wimberg

 

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