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02.11.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.11.2017, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2017 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 19.12.2017 aufzunehmen:
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Der Kreistag strebt eine deutliche Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Cloppenburg an. Im neuen Nahverkehrsplan ist neben den neuen Rufbus-Angeboten daher für den regelmäßigen Buslinienverkehr vorzusehen:
Gemeinden und Städte über 10.000 Einwohner_innen sind von Montag bis Sonntag im Stundentakt anzubinden. Alle anderen Gemeinden sind von Montag bis Sonntag idealerweise ebenfalls im Stundentakt, mindestens aber im Zweistundentakt anzubinden.
Die Nachbarlandkreise sind von Montag bis Sonntag idealerweise im Stundentakt, mindestens aber im Zweistundentakt anzubinden, sofern nicht bereits eine entsprechende Schienenanbindung besteht.
Die Bedienung soll mindestens von 6 bis 20 Uhr erfolgen.
Die Buslinien sind aufeinander und insbesondere auch auf den Schienenverkehrabgestimmt, um Umsteigezeiten zu minimieren.
Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten wiederholen sich stündlich bzw. zweistündlich, sodass sie leicht im Gedächtnis bleiben.
Am Wochenende wird, zumindest auf Linien mit touristischem Potenzial, die Möglichkeit einer Fahrradbeförderung angestrebt.
Alle Linien sind bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei.
Alle Linien verfügen bis zum 01.01.2022 über einen W-LAN-Zugang.
Das Durchschnittsalter der eingesetzten Fahrzeugflotte darf nicht höher als 8 Jahre sein.
Es wird die Einrichtung zwei neuer Linien Westerstede-Ocholt – Barßel – Saterland – Friesoythe – Bösel – Garrel – Cloppenburg und Meppen – Haselünne – Herzlake – Löningen – Lastrup – Cloppenburg durch eine Aufnahme in das Programm zur Förderung von landesbedeutsamen Buslinien angestrebt. Diese Linien müssen mindestens im Stundentakt und an Werktagen von 6 bis 23 Uhr verkehren.
Zur Erreichung der genannten Ziele ist im Nahverkehrsplan zu hinterlegen, dass wettbewerbliche Vergabeverfahren durchzuführen sind. Die auszuschreibenden Linienbündel sind einschließlich des Zeitpunktes der beabsichtigten Inbetriebnahme zu definieren.
Alle bestehenden und zukünftigen Linien, ausgenommen Disco-Busse, Busse zum Stoppelmarkt in Vechta oder vergleichbare Sonderlinien, sind je einem Linienbündel zuzuordnen.“
Begründung:
Die aktuelle Situation des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Landkreis Cloppenburg ist deutlich verbesserungswürdig. Vermutlich dürfte es in Deutschland nur wenige weitere Landkreise geben, in denen die Busse derart selten unterwegs sind. Wer beispielsweise an einem Sonntag von Löningen nach Cloppenburg mit dem ÖPNV fahren möchte, erhält von der elektronischen Fahrplanauskunft den Vorschlag, am Montag (!) zu fahren – denn am Sonntag fährt fast kein Linienbus durch den Landkreis. Mit dem kommenden Nahverkehrsplan müssen daher entscheidende Weichen für eine Verbesserung gestellt werden. Nach unserem Kenntnisstand ist inzwischen der Entwurf eines neuen Nahverkehrsplans erstellt worden, der dem Kreistag bisher jedoch noch nicht vorgelegt wurde. Letztmalig hatte der Kreistag im Jahr 2003 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bis zum 31.12.2008 beschlossen.
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Nahverkehrsplans werden die neuen Rufbus-Angebote sein, die wir sehr begrüßen. Diese neuen Rufbusse werden aber insbesondere für die innergemeindlichen Verbindungen und nur in einem sehr begrenzten Umfang für regionale Verbindungen über Gemeindegrenzen hinweg geschaffen. Diese regionalen Verbindungen über Gemeindegrenzen hinweg sind aber ebenso unverzichtbar für einen attraktiven ÖPNV. Daher bedarf es unbedingt auch eines Ausbaus des regelmäßigen Buslinienverkehrs – zumal ansonsten die Wirkung der neuen Rufbus-Angebote nur zu einer sehr überschaubaren Qualitätssteigerung führen wird. Vor diesem Hintergrund schlagen wir einige Mindeststandards für ein tragfähiges ÖPNV-Netz im Landkreis Cloppenburg vor, die im neuen Nahverkehrsplan festgeschrieben werden sollen.
Das bisher angewendete Primat der Eigenwirtschaftlichkeit sollte dabei durch das Primat der hohen Qualität des ÖPNV-Angebots ersetzt werden. Hinzu kommt, dass für den Abruf von Landesmitteln zur Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien ein wettbewerbliches Vergabeverfahren erforderlich sein dürfte. Dies schließt nicht aus, dass ein Unternehmen anbietet, ein Linienbündel eigenwirtschaftlich zu bedienen. Beispielsweise ist das im Landkreis Ammerland bei einem von drei Linienbündeln der Fall.
Zur Vermeidung von „Rosinenpickerei“ und zur Reduzierung der Kosten für den Landkreis sind alle Linien, außer bestimmte Sonderlinien, je einem Linienbündel zuzuordnen. Bevor Vergabeverfahren stattfinden können, sind die Laufzeiten der entsprechenden Genehmigungen zu harmonisieren.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann - Dr. Irmtraud Kannen - Ulla Thomée
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