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29.01.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 19.2.2019, in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 26.3.2019 und in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 4.4.2019 aufzunehmen:
„Beratung für Werkvertragsarbeitende im Oldenburger Münsterland“
Wir stellen unter diesem Tagesordnungspunkt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
1. Der Kreistag dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen für Werkvertragsarbeiterinnen und - arbeiter in unserer Region für ihren wichtigen Einsatz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen und erklärt sich mit ihnen solidarisch. Die Unternehmen im Landkreis Cloppenburg werden mit Nachdruck aufgefordert, etwaige Hausverbote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen aufzuheben, sie nicht durch Hausverbote, Anzeigen u.ä. in ihrer Arbeit zu behindern und vollständig mit den Beratungsstellen zu kooperieren.
2. Die „Beratungsstelle für Arbeitsmigranten beim Caritas-Sozialwerk St. Elisabeth“ wird in die nächste Sitzung des Sozialausschusses eingeladen, um über ihre bisherige Arbeit zu berichten.
Begründung:
Zu 1.: Die Beraterin der niedersächsischen Beratungsstelle für mobile Beschäftigte in Oldenburg, Daniela Reim, hatte laut Medienberichten nach Bekanntwerden der Tuberkulose-Fälle bei Werkvertragsarbeiter*innen vor dem Emsteker Schlachthof von VION am 27.12.2018 Flugblätter mit Informationen zur Krankheit verteilt. Sie wurde vom Betriebsgelände verwiesen und bekam noch am selben Tag eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Die Begründung von VION, dass die Verteilaktion nicht abgestimmt worden sei, halten wir für vorgeschoben, da Daniela Reim in der Vergangenheit schon öfter Informationen verbreitet hat, ohne angezeigt zu werden. Die Anzeige ist überzogen, skandalös und widerspricht der Selbstdarstellung von VION als transparentes und kooperatives Unternehmen. Vor diesem Hintergrund ist der Kreistag aufgefordert, sich deutlich auf die Seite derjenigen zu stellen, die sich mit großem persönlichem Einsatz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen in der Region engagieren. Die Unternehmen im Landkreis Cloppenburg sollten die Arbeit der Beratungsstellen unterstützen, anstatt ihnen Steine in den Weg zu legen.
Zu 2.: Die Landkreise Cloppenburg und Vechta und das Offizialat finanzieren eine Rechtsberatung für Arbeitsmigrant*innen mit je einer Beratungsstelle in Cloppenburg und in Lohne. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Öffentlichkeitsarbeit: „Laut Konzept setzt sich die (Rechts-) Beratungsstelle in Öffentlichkeit und Politik für die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Personen ein“ (vgl. Vorlage V-SOZ/17/067, S. 2). Die Rechtsberatung arbeitet nun seit einem Jahr und soll im Sozialausschuss über die bisherigen Erfahrungen und die Ergebnisse ihrer Arbeit berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann
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