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»Nicht in unserem Namen« - Pressemitteilung

In einer Pressemitteilung distanziert sich die Fraktion von Versuchen, die Untersuchungen von Tierkörpern in Schlachthöfen aufzuweichen. Die Kritik am Verhalten des Landkreises finden Sie hier:

19.05.14 –

Pressemitteilung zu Schlachttierkörperuntersuchungen

Am 14.5. beschloss ein fraktionsübergreifendes Bündnis aus CDU, SPD, Grünen und FDP die Landesregierung darin zu unterstützen, sich beim Bund für schärfere nationale Regelungen als die von der EU ab Juni vorgesehenen zur Kontrolle von Schlachttierkörpern einzusetzen.

Im Bericht von hallo Niedersachsen vom 15.5. erfahren wir, dass beim Landkreis Cloppenburg die neue Regelung nicht so kritisch gesehen wird. Begründet wird dies durch die Lebensmittelketteninformationen, die Angaben zum Gesundheitszustand der Tiere, zu Wartezeiten aufgrund des Einsatzes von Tierarzneimitteln sowie die Produktionsdaten des Betriebes und Angaben des Hoftierarztes beinhalten.

Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt Wert darauf, dass die Erklärung des Landkreises nicht in ihrem Namen abgegeben worden ist. Die Grünen unterstützen den Protest der Landtagsfraktionen gegen die EU-Verordnung, weil

  • Eine neutrale Kontrolle in Zukunft nicht mehr gewährleistet ist, wenn die Betriebe die Kontrolleure selber einstellen
  • Der Arbeitsplatz von 186 amtlichen Fachassistenten gefährdet ist. Die Arbeitsbedingungen in den Schlachthöfen werden sich für diese Leute verschlechtern
  • Papier geduldig ist und aktuelle Infektionen in der Lebensmittelketteninformation oft fehlen können
  • Durch den Schnitt bestimmte Krankheiten festgestellt werden können, die durch die visuelle Kontrolle nicht sichtbar sind
  • Fleischkontrolleure mit sterilen Messern arbeiten und so durch die Schnitte keine Krankheiten übertragen werden können
  • Die Reduzierung der Untersuchungszeit nicht dem Verbraucherschutz dient

Da es beim Landkreis Cloppenburg das größte Veterinäramt Deutschlands gibt, hat der Landkreis auch einigen Einfluss auf die Definition der nationalen Entscheidungsspielräume und Handlungskonzepte von Veterinärbehörden.

Im Sinne des Verbraucherschutzes und der Absicherung sozialer Arbeitsbedingungen amtlicher Fleischkontrolleure sollte die Untersuchungszeit von 50 Sekunden pro Schwein nicht unterschritten werden und der Anschnitt des Schlachtkörpers beibehalten werden.

Cloppenburg, den 19.5.2014

Dr. Irmtraud Kannen

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