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21.03.23 –
Sehr geehrter Herr Landrat.
Gemäß § 56 NKomVG bittet die GRÜNE-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen zur Moornutzung:
Begründung:
Die GRÜNE-Fraktion unterstütz das Projekt „Moorschutz ist Klimaschutz“ vom Umweltforum Osnabrück e.V. Falls unser Landkreis die entsprechende Umfrage des Umweltforums schon umfassend beantwortet hat, bitten wir um Kopie der Antwort, ansonsten bitten wir um zeitnahe schriftliche Antworten auf die o.g. Fragen binnen 14 Tagen. Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Dunkel
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender
Der Landrat hat unsere Anfrage am 12.04.2023 schriftlich wie folgt beantwortet:
Anfrage - GRÜNE-Fraktion im Kreistag Cloppenburg
Torfabbau im Landkreis Cloppenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage der GRÜNE-Kreistagsfraktion wird wie folgt beantwortet:
Die GRÜNE-Fraktion unterstützt das Projekt „Moorschutz ist Klimaschutz“ vom Umweltforum Osnabrück e.V.. Falls unser Landkreis die entsprechende Umfrage des Umweltforums schon umfassend beantwortet hat, bitten wir um Kopie der Antwort, ansonsten bitten wir um zeitnahe schriftliche Antworten auf die Fragen binnen 14 Tagen.
Zu der von Ihnen angesprochenen Umfrage des Umweltforums Osnabrücker Land e.V. möchte ich ausführen, dass beim Umweltamt des Landkreises Cloppenburg in der Sache Akteneinsicht beantragt worden ist. Diese wurde drei Mitgliedern des Umweltforums umfänglich an zwei Tagen, am 22. und 23. Februar 2023, angeboten. Hiervon wurde ein Tag in Anspruch genommen. Alle einschlägigen Akten standen zur Einsichtnahme bereit.Weiterhin wurde seitens des Umweltamtes ein Abschlussgespräch zur Erörterung offener Fragen angeboten. Hiervon wurde seitens der Vertreterinnen des Umweltforums kein Gebrauch gemacht.
1. Wie groß sind in unserem Landkreis die Flächen, auf denen die Abtorfung genehmigt ist?
Im Landkreis Cloppenburg werden derzeit noch Genehmigungen zum Abbau von Torf in einer Größenordnung von rund 1.534 Hektar genutzt.
2. Welche Torfmengen sind in unserem Landkreis für den Abbau genehmigt? Wie viel davon sind aktuell noch nicht abgebaut?
Derzeit - Stand 28. März 2023 - sind im Landkreis Cloppenburg ca. 24.918.000 m³ für einen Torfabbau genehmigt (laufende, noch nicht abgeschlossene Genehmigungen).
Hinsichtlich der noch nicht abgebauten Torfmengen kann keine Aussage getroffen werden, da keine Jahresabbaumengen genehmigt werden, sondern jeweils eine gesamte Abbaumenge. Im Rahmen der Genehmigung werden jeweils ein Beginn und ein Ende des Abbaus festgelegt. Je nach Abbauverfahren (z.B. Bagger- oder Frästorfverfahren) gibt es innerhalb der genehmigten Frist unterschiedliche Abbaufortschritte, wodurch die Abbaumengen sowohl im Jahresverlauf als auch im Jahresvergleich variieren.
3. Welchem CO2-Äquivalent entsprechen diese noch abzubauenden Mengen in Tonnen CO2?
Da hinsichtlich der noch nicht abgebauten Torfmengen keine Aussage getroffen werden kann (siehe auch Frage 2), ist auch eine exakte Berechnung der Treibhausgasemissionen nicht möglich.
Es wird daher an dieser Stelle auf die Ausführungen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) verwiesen:
(https://www.lbeg.niedersachsen.de/boden_grundwasser/moore/klimaschutz/moore-und-klimaschutz-162123)
„Moore stehen in einem intensiven Austausch mit der Atmosphäre. Während naturnahe Moore Kohlendioxid aufnehmen und langfristig als Torf festlegen, dabei etwas Methan freisetzen, geben entwässerte und gedüngte Moore in großem Maßstab Kohlendioxid und Lachgas ab. Da die meisten Moore entwässert und genutzt sind, tragen sie deutlich zur Klimabilanz bei. Niedersächsische Moore emittieren 10,6 Mio. t CO2-Äquivalente und damit etwa 11 % der Gesamtemissionen des Landes.“
Das NABU-IVG-Konzept von 2014 (https://niedersachsen.nabu.de/imperia/md/content/niedersachsen/positionspapiere/nabu_ivg_moorkonzept_langfassung.pdf) geht auf Grundlage eines BMBF-Verbundprojekts nach Mittteilung von Herrn Höper (Oktober 2013) vom LBEG von folgendem aus:
„Für die Abtragflächen selbst wird eine jährliche Emission von 5,1 t CO2/ha/a als Emissionsfaktor gewählt.“
4. Wann laufen die Genehmigungen im Landkreis spätestens aus und wie viele sind unbefristet?
Alle Torfabbaugenehmigungen sind befristet. Der letzte Abbau endet im Jahr 2046, die meisten Genehmigungen enden in den 2020er oder 2030er Jahren.
5. Wie viele laufende Genehmigungsverfahren existieren noch?
Aktuell gibt es drei laufende Genehmigungsverfahren.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Johann Wimberg
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