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Kreistag: E233-Planungen und Auswirkung der VWU auf den Prognosehorizont 2040

Anfrage (beantwortet 18.12.2024)

18.10.24 – von Ulf Dunkel

 

Sehr geehrter Herr Landrat.

Auf der Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.08.2024 wurde im Hinblick auf einige E233-Planungsabschnitte berichtet, dass die NLStBV erwägt, die Verkehrswirtschaftlichkeitsprognose (VWU) auf den Prognosehorizont 2040 fortzuschreiben. Dazu haben wir folgende Fragen und bitten um schriftliche Antworten:

  1. Ist die Entscheidung, ob die VWU tatsächlich überarbeitet werden soll, bereits gefallen und wenn ja, wie sieht die Entscheidung aus?
  2. Es wurde bisher nur für einige Planungsabschnitte berichtet, dass die Überarbeitung der VWU Auswirkungen auf den Planungsablauf hätte. Die VWU ist jedoch für alle Planungsabschnitte eine wesentliche Planungsgrundlage. Muss sich die Aktualisierung der VWU deshalb nicht auf alle Planungsabschnitte in beiden Landkreisen zeitverzögernd auswirken?
  3. Die VWU ist eine wichtige Grundlage für viele weitere Gutachten der Planungsunterlagen, z.B. bauen Schallschutzgutachten, Stickstoffgutachten, Gutachten zu Treibhausgasemissionen und Luftschadstofftechnische Untersuchungen darauf auf. Ist es überhaupt sinnvoll, weiter an den sonstigen Planungsunterlagen zu arbeiten, wenn sich ggf. die VWU als Grundlage für diese Gutachten ändert und alle Gutachten dann (kostenwirksam) angepasst werden müssen?
  4. Mit welchen Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen ist jeweils in den einzelnen Planungsabschnitten zu rechnen, wenn die VWU aktualisiert wird?
  5. Nachdem die ursprünglichen Gestehungskosten des vierstreifigen E233-Ausbaus 2003 bei 218,3 Millionen € lagen, sind sie nach aktuellen Hochrechnungen schon bei über 1,2 Milliarden € und ein Ende der Kostensteigerungen ist nicht in Sicht. Der Bund der Steuerzahler prangert das Projekt schon länger als eines der 10 umweltschädlichsten Projekte im Bundesfernstraßenausbaugesetz an. Das aktuelle, realistische Nutzen-Kosten-Verhältnis rechtfertigt längst keine Fortsetzung der Planung oder Realisierung des vierstreifigen E233-Ausbaus mehr. Ist der Ausbau der E233 bei der derzeitigen Haushaltslage des Bundes aus Sicht des Landkreises dennoch realistisch und sinnvoll? Wenn ja, wie begründet der Landkreis dies?

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Dunkel
GRÜNE-Fraktionsvorsitzender


Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

1. Ist die Entscheidung, ob die VWU tatsächlich überarbeitet werden soll, bereits gefallen und wenn ja, wie sieht die Entscheidung aus?

Wie im Verkehrsausschuss am 6. August dargestellt, lässt der Bund derzeit die Verflechtungsprognose 2040 aufstellen. Bei Vorliegen der Verflechtungsprognose kann dann eine Fortschreibung der VWU erfolgen. Eine Entscheidung, für welche Abschnitte die VWU fortgeschrieben werden soll, ist von der NLStBV noch nicht getroffen worden.

2. Es wurde bisher nur für einige Planungsabschnitte berichtet, dass die Überarbeitung der VWU Auswirkungen auf den Planungsablauf hätte. Die VWU ist jedoch für alle Planungsabschnitte eine wesentliche Planungsgrundlage. Muss sich die Aktualisierung der VWU deshalb nicht auf alle Planungsabschnitte in beiden Landkreisen zeitverzögernd auswirken?

Wir gehen davon aus, dass die Fortschreibung der VWU in vielen Abschnitten herangezogen werden wird. Die Entscheidung darüber trifft die NLStBV.

3. Die VWU ist eine wichtige Grundlage für viele weitere Gutachten der Planungsunterlagen, z.B. bauen Schallschutzgutachten, Stickstoffgutachten, Gutachten zu Treibhausgasemissionen und Luftschadstofftechnische Untersuchungen darauf auf. Ist es überhaupt sinnvoll, weiter an den sonstigen Planungsunterlagen zu arbeiten, wenn sich ggf. die VWU als Grundlage für diese Gutachten ändert und alle Gutachten dann (kostenwirksam) angepasst werden müssen?

Wir berücksichtigen bei der Planung, dass die VWU aktualisiert werden könnte und bearbeiten die Abschnitte entsprechend.

4. Mit welchen Kostensteigerungen und Zeitverzögerungen ist jeweils in den einzelnen Planungsabschnitten zu rechnen, wenn die VWU aktualisiert wird?

Sollte eine neue VWU zu berücksichtigen sein, ergeben sich Änderungen in der Planung. Der Umfang der Änderungen und die zeitlichen Auswirkungen sind abhängig von den Ergebnissen der VWU. Da Ort und Größe von Veränderungen derzeit nicht bekannt sind, können Kostensteigerungen aktuell nicht abgeschätzt werden.

5. Nachdem die ursprünglichen Gestehungskosten des vierstreifigen E233-Ausbaus 2003 bei 218,3 Millionen € lagen, sind sie nach aktuellen Hochrechnungen schon bei über 1,2 Milliarden € und ein Ende der Kostensteigerungen ist nicht in Sicht. Der Bund der Steuerzahler prangert das Projekt schon länger als eines der 10 umweltschädlichsten Projekte im Bundesfernstraßenausbaugesetz an. Das aktuelle, realistische Nutzen-Kosten-Verhältnis rechtfertigt längst keine Fortsetzung der Planung oder Realisierung des vierstreifigen E233-Ausbaus mehr. Ist der Ausbau der E233 bei der derzeitigen Haushaltslage des Bundes aus Sicht des Landkreises dennoch realistisch und sinnvoll? Wenn ja, wie begründet der Landkreis dies?“

Insbesondere der starke Lkw-Verkehr macht den Ausbau erforderlich. Des Weiteren ist eine weitere Steigerung des Güterverkehrsaufkommens zu erwarten. Dies zeigt auch die aktuelle Verkehrsprognose 2040 des Bundes vom Oktober dieses Jahres. Danach steigt u.a. das Gütertransportaufkommen auf der Straße von 2030 bis 2040 um 23% (Quelle: bmdv.bund.de./sharedDocs/DE/Artikel/G/Verkehrsprognose-2040html, Band 6.1 E, Seite 233). Ziel des Landkreises Cloppenburg ist es, auf der E233 eine gute Verkehrsqualität bei hoher Verkehrssicherheit zu erreichen. Dadurch wird auch die wirtschaftliche Attraktivität der Region gestärkt. Der Ausbau der E 233 ist deshalb weiterhin dringend erforderlich. Die Landkreise Cloppenburg und Emsland, das Land Niedersachsen und der Bund stehen zum vierstreifigen Ausbau dieser wichtigen Verkehrsachse.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Johann Wimberg

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Anfragen | E233 | Kreistag | Verkehrswende

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