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12.12.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
in der Kreistagssitzung am 17.12.2015 hat der Kreistag gegen die Stimmen der Grünen jeweils 135.000 Euro für die Jahre 2016 und 2017 für die Schießanlage der Jägerschaften Cloppenburg und Vechta in Ahlhorn bereitgestellt. Im Haushaltsentwurf 2018 gibt es die Aussagen, dass bisher dafür 270.00 Euro bereitgestellt wurden und zusätzlich noch 135.000 Euro für das Jahr 2018 eingestellt werden, sodass eine Gesamtinvestitionssumme für den Landkreis Cloppenburg von 405.000 entsteht. Bisher wurde aber noch nicht mit dem Bau begonnen und nach Verstreichen der Zwei-Jahresfrist und nach Klagen ist die Betriebsgenehmigung erloschen, sodass neue Gutachten erstellt werden müssen.
Wir bitten, folgende Fragen zu beantworten:
Warum beläuft sich die Gesamtinvestitionssumme im Haushaltsplan 2018 auf 405.000 Euro?
Warum wurde noch nicht mit dem Bau begonnen?
Wo findet die Jungjägerausbildung, für die der Schießstand angeblich notwendig sei, derzeit statt?
Wer braucht den Schießstand noch und wie oft würde er genutzt?
Ist die Finanzierung des Schießstandes noch gesichert?
Welche Konsequenzen zieht der Landkreis Cloppenburg aus dem Versagen der Betriebsgenehmigung?
Wurden bereits Gelder vom Landkreis für den Schießstand ausgegeben?
Falls bereits ein Zuschussbescheid seitens des Landkreises Cloppenburg erlassen wurde: Wurde der Zuschuss an Auflagen wie dem Bau oder der Inbetriebnahme bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft?
Falls ja: Welche Auflagen wurden aufgenommen?
Falls nein: Warum nicht?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen, Fabian Wesselmann, Ulla Thomée
"Betriebserlaubnis für Schießstand erloschen": www.nwzonline.de/oldenburg-kreis/wirtschaft/ahlhorn-cloppenburg-vechta-kreisjaegerschaft-betriebserlaubnis-fuer-schiessstand-erloschen_a_50,0,1333280603.html
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