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21.08.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
hiermit wird unser Antrag in der o.g. Angelegenheit vom 11.08.2017 zurückgezogen und wie folgt ersetzt:
Gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 07.09 .2017 aufzunehmen:
„Krebshäufung im Südwesten der Stadt Cloppenburg“
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein für den Cloppenburger Südwesten e.V. (VVC) hat sich mit Schreiben vom 13.06.2017 und mit Schreiben vom 18.08.2017 im Hinblick auf die Krebshäufung im Südwesten der Stadt Cloppenburg an den Landkreis Cloppenburg gewandt (siehe Anlagen). Vor diesem Hintergrund bitten wir in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 7. September 2017 unter dem beantragten Tagesordnungspunkt um Beantwortung der folgenden Fragen:
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann, Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée
Anlagen:
- Schreiben des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den Cloppenburger Südwesten e.V. (VVC) an den Landkreis Cloppenburg vom 13.06.2017
- Schreiben des Landkreises Cloppenburg an den Verkehrs- und Verschönerungsverein für den Cloppenburger Südwesten e.V. (VVC) vom 11.08.2017
- Schreiben des Verkehrs- und Verschönerungsvereins für den Cloppenburger Südwesten e.V. (VVC) an den Landkreis Cloppenburg vom 18.08.2017
LANDKREIS CLOPPENBURG
Der Landrat
Amt für Natur und Umwelt
07.09.2017
Tagesordnungspunkt Antrag der Gruppe Grüne/ UWG
- Krebshäufung im Südwesten der Stadt Cloppenburg
Sachverhalt:
Die mit der Anfrage vom 21.08.2017 gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
zu 1.
Die Kreisverwaltung verweist auf die vom Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) seit 2008 durchgeführten Untersuchungen und die hierzu erstellten Berichte. Diese sind auf der Internetseite des EKN veröffentlicht (Link: http://www.krebsregister-niedersachsen.de/index.php/auswertungenkrebshaeufigkeit/36-daten/sonderauswertungen/45-cloppenburg-stapelfeld ).
Darüber hinaus gehende Informationen liegen beim Landkreis Cloppenburg nicht vor.
zu 2.
Der Landkreis Cloppenburg hat die im Schreiben des VVC vom 13.06.2017 enthaltenen Forderungen zur Messung der Immissionsbelastungen im Bereich der Anschlussstelle Cloppenburg West an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim weitergeleitet. Ein Ergebnis der von dort durchzuführenden Prüfungen liegt noch nicht vor.
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