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03.10.18 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
das Niedersächsische Pflegegesetz (NPflegeG) hat zum Ziel, eine leistungsfähige, wirtschaftliche und räumlich gegliederte pflegerische Versorgungsstruktur zu gewährleisten, die mit einer ausreichenden Zahl von Pflegeeinrichtungen eine ortsnahe, aufeinander abgestimmte, dem allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Erkenntnisstand entsprechende ambulante, teilstationäre und vollstationäre Versorgung der Pflegebedürftigen sicherstellt (notwendige pflegerische Versorgungsstruktur), § 1 Abs. 1 S. 1 NPflegeG. Im Südkreis Cloppenburg ist uns eine zunehmende Unterversorgung mit ambulanten Pflegeleistungen berichtet worden. Die zahlreichen, sehr häufig dringlichen Anfragen von Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen können von den dort vorhandenen Anbietern nach unserer Erkenntnis nicht mehr gedeckt werden. Gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ vor diesem Hintergrund den folgenden Punkt in die Tagesordnung der Sitzung des Sozialausschusses am 20.11.2018 aufzunehmen:
„Pflegeversorgung im Landkreis Cloppenburg“
Unter diesem Tagesordnungspunkt bitten wir, den Pflegebericht des Landkreises, der für den Herbst 2018 angekündigt wurde, vorzustellen und um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Kreisverwaltung die aktuelle Pflegefachkräfte-Situation im Landkreis Cloppenburg?
2. Wer sind die Mitglieder der örtlichen Pflegekonferenz und wie oft tagt diese?
3. Ist der Landkreis der Auffassung, dass die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur derzeit sichergestellt ist?
4. Wie stellt sich die Entwicklung der Investitionskostenförderung je Gemeinde in den vergangenen fünf Jahren dar?
5. Welche Schlüsse zieht die Kreisverwaltung aus der Entwicklung der Investitionskostenförderung und den Daten zur Bevölkerungsentwicklung für die zukünftige Entwicklung?
6. Wie stellt sich aus Sicht der Pflegeberaterinnen die aktuelle Situation zur Deckung der Bevölkerung mit ambulanten Pflegeleistungen und hauswirtschaftlichen Hilfen dar?
7. Hält die Kreisverwaltung die Schaffung eigener Angebote zur Deckung wachsender Nachfrage nach ambulanter Pflege und Hilfen bei der Haushaltsführung für denkbar?
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Thomée, Dr. Irmtraud Kannen, Fabian Wesselmann
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