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Fakten zum "Volksbegehren Artenvielfalt"

17.07.20 –

Auch wenn manche Menschen es nicht hat wahrhaben wollen: Die Artenvielfalt ist weltweit bedroht, vor allem durch veränderte Land- und Meeresnutzung und direkte Ausbeutung (IPBES 2019: Summary for policymakers of the global assessment report on biodiversity and ecosystem services, S. 12). In Deutschland und Niedersachsen sieht es nicht viel anders aus.

Deutlich wird das bei Vogelarten, die besonders gut untersucht sind. Die Bestände von mehr als 60% der Offenlandvögel, also der Arten, die wie Rebhuhn und Kiebitz in der Agrarlandschaft brüten, sind deutschlandweit rückläufig (BMU 5/2019: Die Lage der Natur in Deutschland S. 15). In Niedersachsen sind die Bestände der Wiesenvögel Bekassine bzw. Uferschnepfe um mehr als 80% bzw. um mehr als 2/3 in den letzten 35 Jahren zurückgegangen (NLWKN 2015: Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel).

Vogelarten des Waldes sind im Bestand hingegen deutlich weniger gefährdet. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Insekten: Eine Untersuchung der TU München aus dem Herbst 2019 hatte zum Ergebnis, dass zwischen 2008 und 2017 die Insektenmasse im Wald um durchschnittlich 41 % und im Grünland um durchschnittlich 66 % zurückgegangen ist (TU München, Seibold, S. et al.: Arthropod decline in grasslands and forests is associated with drivers at landscape level in: Nature, 30.10.2019 - www.nature.com/articles/s41586-019-1684-3). Auch wenn diese Untersuchungen in Brandenburg, Thüringen und Baden-Württemberg durchgeführt wurden, spricht alles dafür, dass die Situation in Niedersachsen ähnlich ist.

Diese wenigen Hinweise machen deutlich, dass die intensive Form der landwirtschaftlichen Nutzung zwar nicht die alleinige Ursache des Artenschwundes ist, aber doch eine der wesentlichen. Und es ist ja auch naheliegend: wenn Wiesen bereits Anfang Mai gemäht werden, haben viele Wiesenvögel schlicht keine Chance, ihre Jungen groß zu ziehen. Wenn Ackerschläge zusammengelegt werden, verschwinden Saumstrukturen, die besonders insektenreich sind.

Besondere Bedeutung hat die Landwirtschaft natürlich auch deshalb, weil rund 60% der Fläche Niedersachsens landwirtschaftlich genutzt werden. Dem Artenschwund wollen wir mit dem Volksbegehren entgegenwirken. Wir wollen das Nds.  Naturschutzgesetz, das Nds. Wasser- und das Nds. Waldgesetz so ändern, dass die Vielfalt unserer Arten in Niedersachsen ausreichend Lebensraum finden. Nur dann können unsere niedersächsischen Tier- und Pflanzenarten auch überleben. Konkret bedeutet das unter anderem den Schutz von Saumstrukturen wie Weg- und Feldraine, Hecken, Feldgehölze und Alleen, aber auch den Schutz wertvollen Grünlandes und der Wiesenbrüter sowie der Gewässerränder. Pestizideinsatz wird in Naturschutzgebieten untersagt und der Ökolandbau soll ausgebaut werden. Für Ertragseinbußen sind gesetzlich Ausgleichszahlungen für betroffene Landwirte vorgesehen, Fördermöglichkeiten werden erweitert.

Uns es geht im Volksbegehren nicht nur um die Landwirtschaft: es geht auch um Wald und Versiegelung: Eine naturverträgliche Bewirtschaftung des Landeswaldes wird vorgeschrieben, die Versiegelung soll bis 2030 von jetzt 7 ha auf 3 ha/Tag reduziert und ab 2050 nur mehr indem Umfange zulässig sein, wie an anderer Stelle entsiegelt wird. Im Außenbereich sind zukünftig insektenfreundliche Beleuchtungen zu wählen, Himmelsstrahler werden verboten. Von einseitiger Schuldzuweisung an die Landwirtschaft kann keine Rede sein.

Die intensive Landwirtschaft ist im Übrigen Folge einer verfehlten Agrarpolitik, die auf Masse statt Klasse setzt, für den Export abzielt und den einzelnen Landwirt zwingt, immer intensiver zu wirtschaften. Auch hier muss angesetzt werden: die Regionalvermarktung muss ausgebaut sowie die Förderpolitik auf naturschonendes Wirtschaften ausgerichtet werden. Die aktuellen Verhandlungen über die neue Förderperiode der Europäischen Union ab 2022 bieten hierfür die Chance!

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