12.01.17 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages am 30.03.2017 über den Kreisausschuss am 07.02.2017 aufzunehmen:
„Beschluss einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Cloppenburg (Informationsfreiheitssatzung)“
Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Der Kreistag beschließt die beigefügte Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Cloppenburg (Informationsfreiheitssatzung).“
Begründung:
Am 11.01.2017 berichteten die Münsterländische Tageszeitung und die Nordwest-Zeitung über die Reaktion der Kreisverwaltung auf eine Anfrage des Garreler Ratsherrn Tobias Bohmann, die dieser auch im Namen der Jusos zur Schülerbeförderung im Sekundarbereich II gestellt habe. Die Kreisverwaltung habe die Auskunft verweigert und habe über ihre Pressestelle zur Begründung unter anderem mitteilen lassen, dass es für Ratsmitglieder kein Auskunftsrecht in Kreisangelegenheiten gebe und mangels Informationsfreiheitsgesetz auch für Bürger_innen kein Rechtsanspruch auf eine Beantwortung von Anfragen bestehe. Der stellv. Kreisvorsitzende der Jusos und Cloppenburger Ratsherr Jan Oskar Höffmann bezeichnete vor diesem Hintergrund „[die] Informationspolitik des Landkreises [...] [als] aus der Zeit gefallen und absolut unangemessen“.
Der Zugang zu Informationen und die Transparenz behördlicher Entscheidungen ist eine wichtige Voraussetzung für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten. Die Auskunftsverweigerung der Kreisverwaltung sollte daher zum Anlass genommen werden, mit dem Beschluss einer Satzung der Kreisverwaltung eine eindeutige Richtschnur für die zukünftige Bearbeitung der Anfragen von Bürger_innen an die Hand zu geben.
Der vorgeschlagene Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung verschafft den Einwohner_innen des Landkreises Cloppenburg einen Anspruch auf Zugang zu Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Dabei soll eine Kontrolle der „Informationsbegierigen“ gerade nicht stattfinden, weshalb entsprechende Anträge auch nicht begründet werden müssen. Ferner wird die Kreisverwaltung verpflichtet, den Zugang zu Informationen zu erleichtern und zu unterstützen. Da gerade ein schneller Informationszugang die Transparenz der Verwaltung fördert, sollen Informationen im Regelfall spätestens innerhalb eines Monats ab Antragstellung zugänglich gemacht werden. Unabhängig von Anträgen der Bürger_innen soll zudem eine aktive Informationspolitik der Verwaltung über die elektronische Veröffentlichung von Informationen gefördert werden.
Unerlässlich ist es aber auch, gleichzeitig die Bereiche klar zu regeln, bei denen der Aktendeckel aus wichtigen Gründen geschlossen bleiben muss. Deshalb enthält der Satzungsentwurf eindeutige Bestimmungen insbesondere zum Schutz öffentlicher Belange, des behördlichen Entscheidungsprozesses, personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Nach unserem Kenntnisstand haben allein in Niedersachsen beispielsweise die Städte Braunschweig, Cuxhaven, Göttingen, Hameln, Langenhagen, Lingen (Ems) und der Landkreis Hameln-Pyrmont in der Vergangenheit entsprechende Informationsfreiheitssatzungen beschlossen, an denen der vorgelegte Satzungsentwurf auch weitestgehend angelehnt ist. Auf Landesebene wird schon seit Jahren intensiv über ein Transparenzgesetz, das auch die Kommunen betreffen würde, diskutiert. Da aber die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes immer noch nicht konkret absehbar ist, kann nur eine kommunale Satzung eine kurzfristige Lösung bieten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Wesselmann
Dr. Irmtraud Kannen
Ulla Thomée
Anlage:
- Entwurf einer Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Landkreises Cloppenburg (Informationsfreiheitssatzung)
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