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Fraktion fragt nach Ausgleichsflächen

In einem Antrag zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 15.1.2015 wird die Beantwortung einer Reihe von Fragen zur Kompensation für einen Eingriff in die Natur (Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen) gefordert.

29.11.14 –

Sehr geehrter Herr Landrat Wimberg,

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, folgenden Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 15.1.2015 zu setzen und dort sowohl in mündlicher und schriftlicher Form die folgenden Fragen zu beantworten:

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmenmanagement des Landkreises Cloppenburg

Bezugnehmend auf einen offenen Brief von Maik Bakenhus vom 20.10.2014 bitten wir, im Ausschuss vorzustellen, wie im Landkreis Cloppenburg mit Ersatz- und Ausgleichmaßnahmen umgegangen wird.

Wann wird die Kompensation für einen Eingriff in die Natur mit einem Ersatzgeld ausgeglichen?

Wie viel Ersatzgeld ist in den letzten Jahren beim Landkreis für welche Maßnahmen eingezahlt worden?

Gibt es eine Stiftung, aus der im lokalen Umfeld Naturschutzmaßnahmen finanziert werden können als Kompensation für Windkraftanlagen? Wenn ja, wie ist die finanzielle Ausstattung dieser Stiftung?

Falls Ersatzzahlungen in einem Vertrag mit dem Investor/Anlagenbetreiber geregelt werden: Wer wird in das „Vertragsgeheimnis" eingeweiht und gibt es eine Kontrolle durch politische Gremien?

Stimmt es, dass der Landkreis Cloppenburg auf einen Ersatzgeldanspruch für den Bürgerwindpark Scharrel von fas 5,5 Millionen Euro verzichtet hat? Welche Ersatzgeldzahlung war für diesen Windpark zu veranschlagen?

Unter welcher Haushaltsstelle/Produkt werden Ersatzgeldzahlungen im Haushalt des Landkreises ausgewiesen?

Warum ist die Kompensationsflächenagentur beim Schulamt angesiedelt?

Nach welchen Kriterien wird die Kompensationsflächenagentur bewirtschaftet?

Wie viel Ausgleichsflächen wird für den vierstreifigen Ausbau der E 233 im Landkreis Cloppenburg benötigt? Wie viel davon können bereits durch die Flächen der Kompensationsflächenagentur ausgeglichen werden? Welche finanzielle Größenordnung wird dafür zu veranschlagen sein?

Für welche Maßnahmen diente das Raddetal als Ausgleichsfläche?

Ist die Verwaltung bereit, ein Kompensationsflächenverzeichnis im Internet zu veröffentlichen? Wenn nein: Welche rechtliche Grundlage gibt es für die Ablehnung?

Mit freundlichen Grüßen.

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