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06.12.16 –
In dem Fall der 18-jährigen Schülerin Flora Luniku aus Cappeln, die Anfang November 2016 vom Landkreis Cloppenburg alleine nach Albanien abgeschoben und so von ihren beiden Brüdern und ihren Eltern getrennt wurde, berichten die Kreistagsabgeordneten Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée und Fabian Wesselmann (Gruppe Grüne/UWG) von ersten weiteren Erkenntnissen zu den Umständen der Abschiebung. Die Abschiebung der Schülerin erfolgte nur wenige Tage vor einer Verhandlung in der Sache vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg am 11. November 2016, in der der Vater der Schülerin mit seiner Klage gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfolgreich war.
Der Landkreis hatte gegenüber der Öffentlichkeit erklärt, dass zwischen den beiden Terminen von Abschiebung und Verhandlung kein Zusammenhang bestanden hätte. „Das war unvorhersehbar“, behauptete der Landkreis. Mit Nachdruck widersprechen die Kreistagsabgeordneten dieser Darstellung, nachdem sie am Montag von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch gemacht haben. „Der Landkreis wusste seit September von dem Termin der Verhandlung am 11. November“, erläutert der Kreistagsabgeordnete Fabian Wesselmann. Die Akten der Ausländerbehörde würden ein entsprechendes Schreiben des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 21. September 2016 enthalten, in dem das Verwaltungsgericht den Termin der Verhandlung benennt. Wesselmann: „Der Landkreis hatte sich sogar selbst beim Verwaltungsgericht danach erkundigt.“
Die Kreistagsabgeordneten kritisieren vor diesem Hintergrund, dass der Landkreis die Öffentlichkeit „offensichtlich falsch informiert hat“. Das stärke leider „ganz und gar nicht" das Vertrauen in den Landkreis. Zudem sei die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten des Vaters absehbar gewesen: Denn bereits der Beschluss des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren über die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes für den Vater habe kaum einen Zweifel daran gelassen, wie das Verwaltungsgericht am Ende entscheiden werde. Auch dieser Beschluss lag dem Landkreis einschließlich der ausführlichen Entscheidungsgründe vor.
Die Gruppe will nun die weiteren offenen Fragen um die Abschiebung der Schülerin der Reihe nach aufarbeiten und überprüfen, welche Konsequenzen für die Arbeit der Ausländerbehörde gezogen werden müssen.
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