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Irmtrauds Berichte

Seit Beginn der Wahlperiode 2016 - 2021 verfasst Dr. Irmtraud Kannen nach jeder Ratssitzung einen kleinen Bericht über bestimmende Themen, herausragende Ereignisse und besondere Stimmungen der oft langen Sitzungen. Diese Berichte erlauben einen Blick auf die Arbeit des Rates - mit den Augen unserer engagierten Ratsfrau und der Grünen Ratsfraktion.

Die Begründung lesen

In dieser Ratssitzung habe ich zum dritten Mal darauf hingewiesen, dass ich Satzungsbeschlüssen zu Bebauungsplänen so lange nicht zustimmen kann, bis ich auch die Texte der Festsetzungen im Bebauungsplan und die entsprechende Begründung kenne bzw. gelesen habe. Daher hat meine Fraktion auch z.B. dem Beschluss „Unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse wird der B-Plan Nr. 127 I ‚Eisenbahnstr./Quartier Lokschuppen‘ gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung sowie die Begründung beschlossen“ nicht zugestimmt.

Was steckt dahinter? Der Beschluss zur Satzung es B-Planes schafft örtliches Baurecht, das man auch rechtlich einklagen kann. Ein B-Plan besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen wie z.B. Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Baugrenzen, First- und Traufhöhen, Gestaltungsmerkmalen etc. und der Begründung. Im Text der Begründung wird beschrieben, warum bestimmte textliche Festsetzungen so und nicht anders in dem entsprechenden Gebiet getroffen werden.

Dem Satzungsbeschluss geht die Abwägung voraus. In der Abwägungsvorlage werden die Einwendungen im Beteiligungsverfahren der Behörden, der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zusammengestellt. Zu jeder Einwendung macht die Verwaltung einen Vorschlag, wie damit umgegangen werden soll. Ein Beispiel: Der Landkreis weist auf wasserwirtschaftliche Maßnahmen hin, die einzuhalten sind. Der Abwägungsvorschlag dazu: „Die Ausführungen der Wasserwirtschaft werden zur Kenntnis genommen und im B-Plan durch die Übernahme des Gewässerräumstreifens entsprechend im Plan berücksichtigt“.

Die Einwendungen beziehen sich auf die textlichen Festsetzungen und die Begründung, die den Ratsmitgliedern aber nicht zur Verfügung gestellt werden. So kennen wir also die Einwendungen, aber nicht die Grundlage, auf die sich die Einwendungen beziehen. Auch können wir als Ratsmitglieder nicht überprüfen, ob die Abwägungsvorschläge auch tatsächlich umgesetzt wurden. Der Rat beschließt also in der Satzung auch den Begründungstext, ohne ihn zu kennen. Zwar werden die textlichen Festsetzungen des B-Planes im Fachausschuss mündlich vorgetragen, aber oft stecken wichtige Dinge im Detail.

Daher ist es so wichtig, die Begründung vor der endgültigen Beschlussfassung auch zu lesen. In der Ratssitzung wurde auch über das Pieper-Gelände diskutiert. Ich behaupte, dass einige Fehler nicht gemacht worden wären, wenn die Ratsmitglieder 2015 die textlichen Festsetzungen und die Begründung auch gelesen hätten. Nach der Sitzung sicherte mir Herr Asbree zu, dass sie ein Verfahren überlegen wollen, wie den Ratsmitgliedern die Texte zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden können. Solange dies nicht gegeben ist, werde ich jeden Satzungsbeschluss ablehnen, denn schließlich sollten die Ratsmitglieder wissen, was sie beschließen.

Cloppenburg, den 17.9.2018

Dr. Irmtraud Kannen

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