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Anfrage – Benutzungsgebühren in Gemeinschaftsunterkünften

Anfrage zur Sitzung des Sozialausschusses am 20.2.2018

29.01.18 – von Dr. Irmtraud Kannen –

 

Sehr geehrter Herr Landrat,
durch die Presse haben wir erfahren, dass Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften bis zu 29 Euro „Miete“ bzw. Benutzungsgebühren pro Quadratmeter Wohnraum bezahlen müssen, wenn sie ein eigenes Einkommen durch eine Berufstätigkeit haben. Wir halten das für Wucher und fragen nach den Ursachen und dem Ausmaß des Problems. Gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir in der Sitzung des Sozialausschusses am 20.2.2018 um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Einzelpersonen und wie viele Familien wohnen im Landkreis Cloppenburg in entsprechenden Gemeinschaftsunterkünften und müssen aufgrund eigener Einkünfte Benutzungsgebühren bezahlen?

2. Wie hoch sind die Benutzungsgebühren in jedem Einzelfall für welchen Wohnraum (Angabe in Quadratmeter) und welche Leistungen?

3. Müssen Leistungen auch bezahlt werden, wenn sie (wie z.B. eine Betreuung durch eine_n Sozialarbeiter_in) nicht (mehr) in Anspruch genommen werden?

4. Wie lauten die vertraglichen Regelungen mit den Betreibern der Unterkünfte, die zu dieser Situation führen konnten?

5. Wie lange sind diese Verträge bindend?

6. Wie wollen Sie erreichen, dass diese „Wuchermieten“ schnellstmöglich nicht mehr erhoben werden?

7. Mit welchen Maßnahmen versucht die Kreisverwaltung, geeigneten Wohnraum für die berufstätigen Flüchtlinge außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften und Obdachloseneinrichtungen zu finden?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann

Kategorie

Anfragen | Kreistag

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