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28.03.19 –
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 22 Abs. 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Cloppenburg bitten wir in der Sitzung des Kreistages am 4.4.2019 unter TOP 32 um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt die Untere Naturschutzbehörde den Zustand des Waldes am Rande des geplanten „Sondergebietes Garten- und Landschaftsbau/Tannenhof Meyer“?
2. Wer ist für die Ablagerungen von Müll und nicht verkauften Tannenbäumen außerhalb des geplanten Betriebsgeländes verantwortlich? Gibt es diesbezüglich Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren?
3. Mit welchen Maßnahmen will der Landkreis den Wald rund um das Betriebsgelände von Tannenhof Meyer schützen?
Die Fotos sind von mir am 27.2.2019 in den Bührener Tannen aufgenommen worden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Irmtraud Kannen, Ulla Thomée, Fabian Wesselmann
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