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Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg

Antrag gem. § 56 NKomVG - Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg

14.02.17 –

Sehr geehrter Herr Landrat,

gemäß § 56 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beantragt die Gruppe „GRÜNE/UWG im Kreistag des Landkreises Cloppenburg“ den folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistages am 30.03.2017 über den Ausschuss für Planung und Umwelt am 09.03.2017 und den Kreisausschuss am 21.03.2017 aufzunehmen:

„Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Cloppenburg“

Unter diesem Tagesordnungspunkt stellen wir folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Der Landkreis Cloppenburg erstellt in möglichst enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Cloppenburg.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag für eine Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) zu erarbeiten.

 

Begründung:

Wenn es nicht gelingt, die globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad Celsius zu begrenzen, werden die Folgen der Klimakrise für die Menschheit unbeherrschbar. Das aus diesem Grund formulierte Ziel der Bundesregierung, die nationalen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent (im Vergleich zu 1990) zu reduzieren, ist jedoch in weite Ferne gerückt: So müssen die jährlichen Klimaschutzanstrengungen im Vergleich zu dem Jahrzehnt von 2006-2015 wohl mindestens vervierfacht werden, um das Klimaziel für 2020 noch erreichen zu können. Auch auf der kommunalen Ebene sind deshalb kurzfristig zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in großem Umfang dringend notwendig.

Den Auftakt für eine aus unserer Sicht ganze Reihe von zusätzlich erforderlichen Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes im Landkreis sollte ein Integriertes Klimaschutzkonzept für den Landkreis Cloppenburg darstellen, um ein ganzheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Denn ein Integriertes Klimaschutzkonzept enthält in der Regel eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Analyse der Potenziale zur Energieeinsparung und -effizienzsteigerung, eine partizipative Beteiligung aller relevanten Akteure, einen umfassenden Maßnahmenkatalog über bereits durchgeführte und noch durchzuführende Klimaschutzmaßnahmen, eine Strategie zu organisatorischen Einbindung des Klimaschutzes in der Verwaltung, ein Controlling-Konzept und eine Kommunikationsstrategie. Insofern schafft ein Integriertes Klimaschutzkonzept eine sehr gute Grundlage, um den Klimaschutz im Landkreis nachhaltig voranzubringen.

Eine Förderung von Klimaschutzkonzepten ist über die Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
(Kommunalrichtlinie) möglich. Dabei sollte idealerweise ein gemeinsamer Antrag mit möglichst
vielen Städten und Gemeinden im Landkreis gestellt werden, die noch nicht über ein eigenes
Klimaschutzkonzept verfügen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Wesselmann
Dr. Irmtraud Kannen
Ulla Thomée

Kategorie

Anträge | Klimawandel | Kreistag

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