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22.06.21 –
Spätestens mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April ist klar, dass Klimaschutz die Aufgabe unserer Zeit, unserer Generation ist. Alle staatlichen Ebenen sind gefordert, ihre Anstrengungen zum Schutz des Klimas und zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels erheblich zu verstärken. Auch die Stadt Cloppenburg kann und muss sich hier engagieren.
Aus diesem Grund hat die Fraktion einen umfangreichen Antrag in den Rat eingebracht. Bisherige Maßnahmen, die primär auf strukturellen Klimaschutz in den Bereichen „Verkehr“ sowie „Planen und Bauen“ (ökologische Bauleitplanung) zielen, sollen mit dem vorliegenden Antrag durch ein Förderprogramm ergänzt werden, das sich direkt an alle Bürger*innen richtet. Dass Programm soll anregen, motivieren und dabei unterstützen, durch gezieltes Handeln im persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.
Wir orientieren uns dabei an der Stadt Rietberg (31.000 EW) in NRW, die ein richtungweisendes Förderprogramm entwickelt und 2020 eingeführt hat, dass sich mit seinen Handlungsfeldern als Leitfaden für ein Programm der Stadt Cloppenburg geradezu anbietet - und daher schnell umsetzbar ist.
Zu den fünf Bereichen Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität sind 17 förderfähige Maßnahmen definiert. Allen Maßnahmen gemein ist, dass die Förderung an Nachweise und Bedingungen geknüpft sind, die zu realen Verbesserungen des ökologischen Fußabdrucks führen. So wird z.B. die Anschaffung eines E-Autos nur gefördert, wenn dadurch ein Verbrenner ersetzt wird. Es wird nicht die Anschaffung von Haushalts-Großgeräten gefördert, sondern deren Reparatur. Ein Sonderzuschuss wird gewährt, wenn ein Lastenrad oder E-Auto von mindestens drei Personen gemeinsam genutzt wird. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Wärmedämmungen (Wände, Fenster,Türen) für Bestandsobjekte – nicht aber für Neubauten.
Die Förderbedingungen verlangen die Kooperation mit lokaler Wirtschaft und Handwerk und sind in diesem Sinne ein – wenn auch kleines – Konjunkturpaket.
Die umfassende Darstellung der förderfähigen Einzelmaßnahmen sind dem Anhang zu entnehmen.
Innerhalb des kurzen Antragsfensters 2020 (insgesamt nur zweieinhalb Monate) wurden nach Angaben der Stadt Rietberg 122 Förderanträge gestellt und 98 davon bewilligt. Es wurden 60.000, - Euro Fördermittel ausbezahlt. Für 2021 stehen dort 120.000,- Euro bereit; innerhalb von nur drei Wochen lagen bereits über 80 Förderanträge vor. Vor diesem Hintergrund halten wir einen Haushaltsansatz von 100.000,- für die Stadt Cloppenburg für angemessen.
Wir halten es für dringlich, ein entsprechendes Förderprogramm auch für die Stadt Cloppenburg zu entwickeln. Dazu soll ein „Cloppenburger Klimarat“ aus Politik, Verwaltung, interessierten Bürger*innen sowie Fachleuten gebildet werden, der die Handlungsfelder sichtet, berät und entsprechend anpasst, streicht oder ergänzt. Er soll die Realisierung des Förderprogramms unterstützend begleiten sowie dem Stadtrat Vorschläge zu dessen konkreter Umsetzung unterbreiten. Wir müssen davon ausgehen, dass sich u.a. auch aus dem neuen Klimaschutzkonzept, dass lt. Produktbuch Ende Juli vorliegen soll, entsprechende Handlungszwänge ergeben. Allein die Verschärfung der CO2-Reduktionsziele machen weitere, erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Der „Cloppenburger Klimarat“ unterstützt und entlastet Verwaltung und Ratsgremien. Vor allem aber bindet er Bürger und Bürgerinnen und die örtlichen Akteure aus Handel und Handwerk ein, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und schafft wesentliche Bedingungen zum Gelingen der vor uns liegenden Aufgaben zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Der Antrag lautet:
1. Die Stadt Cloppenburg erstellt ein Förderprogramm „Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ auf der Grundlage des anliegenden Konzeptes (Stadt Rietberg, Anlage).
2. Für das Förderprogramm wird ein Betrag von 100.000,- Euro in die Haushaltsplanungen 2022 eingestellt. Mögliche Förderungen aus Europa- Bundes- und/oder Landesprogrammen sind zu eruieren und ggf. zu beantragen. Über die weitere Finanzausstattung in den Folgejahren wird in den jeweilige Haushaltsberatungen entschieden.
3. Es wird ein „Cloppenburger Klimarat“ gebildet. Diesem gehören neben Fachpersonal der Verwaltung auch die Klimaschutzmanagerin sowie interessierte Bürger*innen an. Die Fraktionen sind mit jeweils bis zu zwei Mitgliedern vertreten. Externe Fachleute aus den Bereichen Energieberatung, Handel, Handwerk, Architektur u.a. sollen jeweils nach Bedarf hinzugeladen werden.
4. Aufgabe des Klimarats ist es, die Realisierung des Förderprogramms unterstützend zu begleiten sowie dem Stadtrat Vorschläge zur konkreten Umsetzung dieser und ggf. weiterer Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten, die sich z.B. aus dem Ende Juli vorliegenden neuen Klimaschutzkonzept der Stadt ergeben.
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