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Rede zur Resolution "Ausbaustopp E 233"

B. Wieso lehnen wir den Ausbau ab?

1. Nicht mehr zeitgemäß und verantwortbar.
Die auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtete Infrastruktur galt früher als Grundbedingung für die wirtschaftliche Entwicklung, heute stehen wir vor völlig anderen Herausforderungen – Klimawandel und Artensterben bedrohen unsere Zukunft. Die Die Idee zum Ausbau der E233stammt aus der Zeit der Kohl-Ära, als der ungehemmte Straßenausbau noch weithin Konsens war.

Heute wissen wir: Die Idee, dem wachsenden Verkehrsaufkommen mit immer mehr Asphalt und Beton beizukommen, ist eine Strategie, die nicht aufgeht. Lewis Munford, Stadtforscher USA: „Breitere Straßen zu bauen, um den Stau zu verringern, ist genau so, wie seinen Hosengürtel zu öffnen, um Übergewicht loszuwerden.“

2.Schafft mehr Verkehr
Jeder Ausbau von Straßen erzeugt weiteren Verkehr, der schädlich ist für Mensch, Umwelt und Klima. Der Klimawandel verlangt insofern eine Reduzierung von Verkehren durch Vermeidung und Verlagerung auf klimaverträglichere Alternativen. Ein autobahngleicher Ausbau der E 233 wird daher dem Bundes-Klimaschutzgesetz nicht gerecht.

3. Erheblicher Flächenverbrauch
Aus ca. 12 m wird eine mit 28 m mehr als doppelt so breite Trasse. In beiden Landkreisen sollen Flächen von ca.1.300 Hektar in Anspruch genommen werden, nämlich 610 Hektar für Trasse und Wege und 685 Hektar für Kompensationsmaßnahmen. Dieser Flächenverbrauch ist angesichts der ohnehin schon sehr hohen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Flächen besonders problematisch. Allein 750 Hektar gehen der Landwirtschaft verloren, daneben weitere wichtige Flächen für die Naherholung.

4. Weite Umwege für Anlieger
Der E233-Verlauf hat derzeit über 120 Abfahrten. Nach dem Ausbau werden es nur noch 24 sein! Die Anlieger*innen müssen die erhebliche Zunahme an Verlärmung, Luftverschmutzung und Umwege zu diesen wenigen Auffahrten in Kauf nehmen. Das sogenannte nachgelagerte Wegenetz wird ganz erheblich belastet.

Auch Bürger*innen, die eigentlich verhältnismäßig weit von der E 233 entfernt wohnen, müssen mit zusätzlichen Verkehren direkt vor ihrer Haustür rechnen. Soziale nachbarschaftliche Kontakte werden unterbunden und erschwert, weil bestehende Verbindungen gekappt würde. Vielen dämmert da gerade, was auf sie zukommt ...

Und: Während des Aus- und Neubaus wird der Verkehr mehr als zehn Jahre lang auf Nebenstrecken und Ortsdurchfahrten umgeleitet, deren Sanierung anschließend von den Kommunen bezahlt werden muss.

5. Kostenexplosion
Geschätzte Investitionskosten im Jahr 2003 bei 218,3 Mio Euro, 2010 bei 341 Mio, Euro, aktuell (nach Angaben BMV) → mindestens 1.132,9 Mio €. Verfünffachung in 20 Jahren! Explosion → Weitere Kostensteigerungen sind zu erwarten. Hinzu kommen bezifferbare Umweltschäden, die nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums bei mindestens 111 Millionen Euro liegen.

Auch die Planung des Projekts werden zu einem Fass ohne Boden → ursprünglich rund 6 Mio. Euro. Mittlerweile haben die Landkreise62,1 Mio. Euro(Stand 2022) ausgegeben.

6. Realisierung ist inzwischen unwahrscheinlich
Seit 2 Wochen wissen wir, dass im Bundeshaushalt nach dem Karlsruher Urteil 60 Mrd. aus dem KTF und 200 Mrd. aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) fehlen. Angesichts der hohen Ausgabenlast durch die vergangenen Krisenjahre ist absehbar kein Geld für den Ausbau der E 233 mehr da.Die knappen Mittel reichen schon jetzt nicht einmalfür die Sanierung maroder Brücken, den Erhalt des bestehenden Straßennetzes und die Investitionen in die Schiene.

Der E 233-Ausbau ist nach dem Koalitionsbeschluss vom März 2023 ohnehin nicht Teil der 144 beschleunigt auszubauenden Straßenbauprojekte. Auch aus diesem Grund wird eine Realisierung immer unwahrscheinlicher.

Zwar ist das Projekt noch im vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Da dies aber auf fast 1.000 Projekte zutrifft, steht eine Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplanes an – und zwar mit einer stärkeren Ausrichtung auf umwelt- und klimarelevante Kriterien. Hierbei schneidet die E233 besonders schlecht ab: Sie gehört deshalb zu den Projekten, deren Streichung aus dem vordringlichen Bedarf das Umweltbundesamt empfohlen hat.

7. Realisierung in weiter Ferne
Bisher befinden sich lediglich zwei Planungsabschnitte im Planfeststellungsverfahren während in fünf Abschnitten das Verfahren noch nicht einmal begonnen hat. Ein Planfeststellungsbeschluss liegt bisher für keinen Abschnitt vor. Ein Baubeginn gar ist – anders als vom Landkreis ständig suggeriert – auf Jahre nicht absehbar! Zumal es bislang keine Finanzierungszusage gibt (und – s. oben) und auf absehbare Zeit nicht geben wird. Falls die Planungen weiter vorangetrieben werden sollten, ist mit weiteren Verzögerungen durch Klagen von Anlieger*innen sowie Naturschutzverbänden zu rechnen.

C. Was wäre die Alternative?

  • Eine dichtere Kontrolle der Geschwindigkeit auf der E 233 ist notwendig und würde zur Verkehrssicherheit beitragen.

  • Ein streckenweiser 2+1 Ausbau würde mehr Überholungen ermöglichen und wäre völlig ausreichend.

  • Insbesondere bedarf es neben fahrradfreundlicherer Kommunen endlich eines qualitativ hochwertigen ÖPNV.

Der vierstreifige Ausbau binden hingegen zeitliche und finanzielle Ressourcen, die dringend für diese Alternativen eingesetzt werden müssten. Deshalb ist es klug, sich für die Beendigung der Planungen einsetzen.

D. Erstattung Planungskosten

Die Resolution fordert das Bundesverkehrsministerium auf, die bisherige Vorgehensweise aufzugeben, wonach Planungskosten erst nach endgültiger Fertigstellung eines Straßenbauprojekts erstattet werden. Diese Praxis „zwingt“ den Planungsträger (hier die Landkreise Emsland und Cloppenburg) quasi zur Durchführung selbst einer fragwürdigen Maßnahme, will man nicht auf den Planungskosten sitzen bleiben. Der Verzicht auf den E233-Aus- und -Neubau würde im Etat des Bundesverkehrsministerium mindestens eine Milliarde Euro für wichtige Projekte freisetzen, was die Erstattung der eingesetzten Planungsgelder ohne Realisierung rechtfertigt.
_____________________________

Anmerkung:
Der Wortlaut der Resolution soll den beteiligten Planungsbehörden zur Kenntnis gebracht werden.



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