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Bürgermeister trickst beim MediaMarkt

02.12.14 –

Die Ratsfraktion der Grünen wirft Bürgermeister Dr. Wiese vor, die beabsichtigte MediaMarkt-Ansiedlung in Cloppenburg "mit der Brechstange" und "erneut gegen geltendes Recht" an diesem Standort durchsetzen zu wollen (Text der Pressemitteilung).

Was die Grünen erregt, ist diesmal die Berechnung der vom Investor nachzuweisenden Parkflächen. Auf eine entsprechende Anfrage des Fraktionskollegen Harry Lüdders habe die Verwaltung mitgeteilt, dass für den Elekrofachmarkt für jeweils 30 bis 40 qm Verkaufsfläche 1 Einstellplatz notwendig sei. Bei einer aktuell geplanten Verkaufsfläche von 2400 qm ergäben sich somit bei einem angenommenen Durchschnittswert von 35 qm 69 Parkplätze. "Dieser Schlüssel ist völlig inakzeptabel", schreibt Michael Jäger und begründet das mit der geltenden Gesetzeslage. Danach sei für großflächige Einzelhandelsbetriebe 1 Estpl. je 10 bis 20 qm Verkaufsnutzfläche anzusetzen. Nach der Baunutzungsverordnung (§ 11 Abs. 3 ) gilt ein Einzelhandelsbetrieb als großflächig, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreitet. Media Markt übertrifft diesen Wert um das Dreifache. Nach dieser, vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. November 2005 festgesetzten Regelung, müsste der Media Markt nicht 69, sondern 160 Parkplätze nachweisen.  

Der Bürgermeister umgehe diese Bestimmung, indem er den Markt einfach als "Geschäftshaus" deklariere. Denn für Läden und Geschäftshäuer seien lediglich 1 Estpl. je 30 bis 40 qm erforderlich. Mit dieser "Trickserei am Gesetz vorbei" werde der Marktführer auf eine Stufe mit dem "Kaufmann an der Ecke" gestellt. Die Grünen halten es für unerträglich, dass in Cloppenburg offenbar mit zweierlei Maß gemessen werde: Während jeder andere Geschäftsinhaber die gesetztlich vorgeschriebenen Stellplätze nachweisen müsse, sollen dem künftigen Einkaufsmagneten zwei Drittel der nötigen Plätze erlassen werden. Denn auch eine Ablösung von Stellplätzen werde nicht vereinbart, so die Stadt in ihrer Antwort an die Grünen. Der Investor sei mit seinen massiven Bemühungen, die Stadt zu Stellplatzverzichten zu drängen, beim Bürgermeister offenbar auf offenen Ohren gestoßen.   Da der MediaMarkt als künfiger Frequenzbringer auch auf Käuferschichten aus dem weiteren Umland ziele, sei mit einem deutlich steigenden Verkehrsaufkommen und entsprechendem Parkraumbedarf in diesem Bereich zu rechnen. "Wie man angesichts dieser absehbaren Entwicklung auf den Nachweis erforderlicher Parkflächen verzichten kann, ist uns unbegreiflich", schreibt die Fraktion und verweist auch auf eine Verzerrung des Wettbewerbs: Alle anderen Cloppenburger Verkaufsstätten über 800 qm - wie z.B. Famila - hätten einen Stellplatz je 15 qm (bzw 10-20 qm) nachweisen müssen. Mit seiner "sonderbaren Auslegung des Baurechts" würde der Bürgermeister einen Präzedenz schaffen, der neue Probleme nach sich zöge.  

Bemerkenswert sei darüber hinaus, dass von den 69 geforderten Flächen vom Elektromarkt selbst nur ganze 45 geschaffen werden können und der Rest im Bereich des künfigen Kaufland-Bereichs baurechtlich gesichert werden solle. Für diesen Bereich, so die Grünen, gibt es aber weder einen B-Plan noch einen Bauantrag. "Wer diesem Bauvorhaben zustimmt, kauft die Katze im Sack".  

Da die Stadt im beschleunigten Verfahren nach § 13a selbst Genehmigungsbehörde sei und der Bürgermeister wohl kaum sein eigenes Vorgehen beanstanden werde, hoffen die Grünen jetzt auf eine Mehrheit gegen den vorgelegten B-Plan am 15. Dezember im Rat, um das Schlimmste zu verhindern.  

Anlagen: Anfrage, Antwort Stadt, Richtlinie, Definition

Kategorie

Cloppenburg | Presse | Wirtschaft

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